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Vorlage - VO/3412/09  

 
 
Betreff: Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband für 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
06.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Mittel, die der Lüneburgische Landschaftsverband jährlich als Zuschüsse verteilt, setzen sich zum Einen aus den Beiträgen der Mitglieder (Kommunen und Landkreise von Harburg bis Celle) und Geldern der Landschaftlichen Brandkasse (VGH) (sog. Verbandsmittel) und zum Anderen aus Mitteln des Landes Niedersachsen (sog. Regionalmittel) zusammen.

 

Die Verbandsmittel, bestehend aus den Mitgliedsbeiträgen und den Mitteln der VGH, werden regelmäßig im Frühjahr von der Mitgliederversammlung vergeben. Hierfür gibt es einen jährlich neu errechneten Verteilerschlüssel, der nach Größe und Beitragssumme des jeweiligen Mitglieds sowie eventuellen „Vorgriffen“ oder „Rücklagen“ dieses Mitglieds in den Vorjahren ermittelt wird. Der Hansestadt Lüneburg steht im Allgemeinen jährlich eine Zuschusssumme zwischen 25.000 und 30.000 € zu.

 

Zu den Anträgen an den Landschaftsverband auf Förderung aus Regionalmitteln (Mittel des Landes Niedersachsen) gibt die Hansestadt Lüneburg lediglich eine Stellungnahme ab. Über die Vergabe der Regionalmittel entscheidet der Vorstand des Landschaftsverbandes 2 – 3 mal jährlich.

 

Die Antragsfristen für die Abgabe der Anträge sind für alle Projekte im ersten Halbjahr oder für Jahresprogramme des Folgejahres der 31.10.; Anträge für alle Projekte der zweiten Hälfte des laufenden Haushaltsjahres müssen jeweils bis zum 31.03. direkt beim Lüneburgischen Landschaftsverband vorgelegt werden.

 

Die Hansestadt Lüneburg erhält jeweils eine Kopie der Anträge und entscheidet in Absprache mit dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss, welche Anträge aus den verbandseigenen Mitteln gefördert werden sollen. Einige Anträge können auch auf Grund der Förderkriterien für die Regionalmittel nur aus den Verbandsmitteln gefördert werden.

 

Für die Anträge auf Verbandsmittel sollte eine Prioritätensetzung erfolgen, da diese bei der Mittelvergabe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle berücksichtigt werden können.

Die Übersicht aller aus dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg beim Landschaftsverband eingereichten Anträge mit einem Vorschlag der Verwaltung zur Prioritätensetzung für die Vergabe der Verbandsmittel ist beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Vorläufige Antragsliste (die aktualisierte Antragsliste wird zur Sitzung nachgereicht)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Verbandsmittel der Hansestadt Lüneburg die in der Antragsliste vorgeschlagene Prioritätensetzung beim Lüneburgischen Landschaftsverband anzumelden.