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Vorlage - VO/3395/09  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für einen Teil des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude" - 4. Änderung ; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.55 „Hude“ – 4. Änderung beschlossen. Ziel der Planung ist es, im Änderungsbereich Mischgebietsflächen auszuweisen, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung zu entwickeln. Die Planung soll ermöglichen, von den Steuerungsmöglichkeiten der aktuellen Baunutzungsverordnung im Bezug auf großflächigen Einzelhandel Gebrauch machen zu können.

 

Im derzeit gültigen Bebauungsplan sind die betroffenen Flächen als Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um jedoch die Planungsabsichten der Hansestadt Lüneburg zu sichern und zu verhindern, dass dem Plan entgegenstehende vollendete Tatsachen geschaffen werden, soll die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen werden.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt 2 Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf der Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                 150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Satzungsentwurf, Lageplan Geltungsbereich der Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Veränderungssperre (28 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 BP55 4 Änd Gelt Veränd Sperre Beschlussvorlage pdf (177 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre Nr. 1 – 09 für einen Teil des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.