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Sachverhalt: Frau Dipl.-Ing. Heike Gundermann ist seit 1. Juni 1996
Stadtbaurätin der Hansestadt Lüneburg. Ihre gegenwärtige 8-jährige Amtszeit
endet am 31.05.2010. Als Dezernentin für Bauen und Stadtentwicklung hat sie
maßgeblich Anteil an der zukunftsfähigen Weiterentwicklung der städtischen
Infrastruktur, der Bewahrung und behutsamen Anpassung des Lüneburger
Stadtbildes sowie dem bürgernahen Angebot von Dienstleistungen und
Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt. Oberbürgermeister Mädge unterbreitet deshalb gemäß § 81 Abs.
3 Satz 1 NGO folgenden Beschlussvorschlag: Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg sieht
gemäß § 81 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 NGO von der Ausschreibung der Stelle der
Stadtbaurätin / des Dezernats für Bauen und Stadtentwicklung ab. 2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg bestätigt
Frau Stadtbaurätin Heike Gundermann in ihrem Aufgabengebiet und wählt sie mit
Wirkung vom 01.06.2010 für die Dauer von 8 Jahren zur Dezernentin für Bauen und
Stadtentwicklung. |
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