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Sachverhalt: Der Verkehrsausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit zuletzt in
seiner Sitzung am 14. 11. 2008 befasst und ist dem Vorschlag der Verwaltung
gefolgt, im Einmündungsbereich Am Schützenplatz / Dahlenburger Landstraße
künftig lediglich das Rechtsabbiegen auf die Dahlenburger Landstraße zu
erlauben. Mit dem Ziel, die Übersichtlichkeit des Einmündungsbereiches zu
verbessern, wurde inzwischen auch die von der Verwaltung zusätzlich
vorgeschlagene Verkehrsinsel markierungstechnisch aufgebracht. Die Maßnahmen wurden insbesondere deshalb für erforderlich
gehalten, weil vor allem Linksabbieger aus der Straße Am Schützenplatz kommend
an Unfällen mit Radfahrern beteiligt waren, im geringerem Umfange aber auch
Linksabbieger von der Dahlenburger Landstraße kommend. Die kontinuierliche Unfallauswertung der Polizeiinspektion zeigt
inzwischen sehr deutlich, dass auch die Fahrbeziehung von der Dahlenburger
Landstraße linksabbiegend in Richtung Am Schützenplatz unfallträchtig ist. Es
kommt nicht nur vermehrt zu Auffahrunfällen, sondern auch zu Unfällen mit
Radfahrern, Fußgängern und Bussen. Es wird deshalb gemeinsam mit der Polizei
angeregt, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer auch das Linksabbiegen
in Richtung Am Schützenplatz zu unterbinden, auch wenn sich dadurch für
Anlieger der Straße Am Schützenplatz geringfügige Umwege bzw. Erschwernisse
ergeben können, die jedoch bei Abwägung aller Belange im Interesse der Verkehrssicherheit
zumutbar sind. Sollte sich innerhalb einer angemessenen Beobachtungszeit zeigen,
dass auch die jetzt vorgesehene erweiterte Verkehrsregelung nicht ausreichend
beachtet wird, ist daran gedacht, Leiteinrichtungen in Form sog. „kleiner
Sichtzeichen“, wie sie bereits im Einmündungsbereich Reichenbachstraße /
Im Wendischen Dorfe montiert wurden, anzubringen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 20,-- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca 200,-- c) an Folgekosten: -,-- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrag Hansestadt
Lüneburg / AGL Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: -,-- Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss nimmt den ergänzenden Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis
und stimmt dem unterbreiteten Vorschlag im Interesse der Verkehrssicherheit zu. |
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