Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg bzw. dem Landkreis Lüneburg und der WLG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2007 im Hinblick auf die EU-Projektkoordinierung geändert und ist bis zum 31.12.2009 befristet (siehe Anlage). Über eine Verlängerung entscheiden laut Vereinbarung die Zuschussgeber und die Gesellschaft bis zum 30.6.2009. In der WLG bündeln die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg ihre Aktivitäten des Bereichs Wirtschaftsförderung. Die Aufgabenverteilung ist in dem beiliegenden Organigramm dargestellt. In den vergangenen Jahren wurden der WLG im Rahmen der EU-Förderung zusätzliche Aufgaben übertragen, z.B. die Koordinierung von EU-Infrastrukturvorhaben oder die Abwicklung des KMU-Förderprogramms ProRegio. Die Hansestadt Lüneburg wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung überprüfen, ob die Aufgabe „Wirtschaftsförderung“ effektiver und kostengünstiger durch die Schaffung einer Stelle sowie Bereitstellung entsprechender Sachkosten bei der Hansestadt Lüneburg erledigt werden kann. Aus diesem Grund wird die Vereinbarung zunächst nur um zwei Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der
Maßnahmen: 210.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Zwischen der Hansestadt Lüneburg und
der WLG wird die bestehende Vereinbarung
über die Zahlung von Zuschüssen für zwei Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Der
bisherige jährliche Zuschussbetrag in Höhe von 210.000,00€ bleibt unverändert. |
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