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Vorlage - VO/3329/09  

 
 
Betreff: Erweiterung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bahnhofsumfeldes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
17.08.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.08.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

              Nachdem das Bahnhofsumfeld in den Jahren 1994 bis 2000 zur Förderung des Personennahverkehrs auf der Schiene und zur Entflechtung der verschiedenen Verkehrsströme neu gestaltet wurde, hat die Hansestadt aufgrund eines erheblich gestiegenen Verkehrsaufkommens und jährlicher Steigerungsraten von bis zu 30 % bei den Einsteigerzahlen (Pendlern) vor rd. 2 Jahren damit begonnen, eine Erweiterung von Verkehrsanlagen zur Anpassung an die verkehrlichen Belange planerisch vorzubereiten. Im Vordergrund stehen dabei folgende Maßnahmen:

-          Erweiterung des ZOB um 6 Haltepositionen

-          Neubau einer Fahrradabstellanlage

-          Neubau einer Parkfläche/eines Parkhauses für PKW’s.

Erste konzeptionelle Überlegungen wurden dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat im Jahre 2007 vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Zuschussmittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg einzuwerben sowie Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg mit dem Ziel einer angemessenen Kostenbeteiligung zu führen.

                                       

ZOB
Im Dezember 2007 wurde die Erweiterung des ZOB (6 Stellplätze) in das Landesförderprogramm unter Berücksichtigung der gültigen Höchstbeträge aufgenommen. Die weiterführende Konkretisierung der Planung auf der Grundlage verschiedener Variantenuntersuchungen führte zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der räumlichen Enge und verkehrsplanerischer Restriktionen eine langfristig funktionierende und wirtschaftliche Lösung für den ZOB nur mittels eines Brückenbauwerkes über die Altenbrückertorstraße erreichbar ist. Diese „Vorzugsvariante“ ermöglicht unter allen Gesichtspunkten eine optimale Lösung der für die Erweiterung des ZOB gestellten Anforderungen:

                                      Erhöhung der Verkehrssicherheit im gesamten Bereich des ZOB

                                      Erhöhung der Flexibilität der Bedienung der Haltepositionen und damit Steigerung der Leistungsfähigkeit

                 einwandfreie verkehrs- und bautechnische Gestaltung.

Da keine andere Variante den gleichen Nutzen erbringt, hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium entschieden, mittels Einzelerlass eine weitergehende Förderung zu ermöglichen. Neben der stellplatzbezogenen Förderung (696.150 €) wird eine zusätzliche Zuwendung für das Brückenbauwerk in Höhe von 1.725.000 € gewährt. Dies entspricht einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Brückenbaukosten.

Die Gesamtzuwendung des Landes für die Erweiterung des ZOB beläuft sich somit auf 2,421 Mio. Euro.

Der Lenkungsausschuss der Metropolregion Hamburg – Förderungsfonds Hamburg/Niedersachsen – hat am 05.12.2008 eine Förderung bis maximal 698.900 € beschlossen.

Der Landkreis Lüneburg hatte sich auf der Grundlage der Ursprungsvariante bereiterklärt, sich an der Erweiterung des ZOB mit 500.000 € zu beteiligen. Dieses entsprach einer Anteilsquote von rd. 21 %. Bei einer Übertragung dieser Interessenquote auf das aktuelle Kostengerüst errechnet sich für den Landkreis Lüneburg ein Anteil von rd. 1,3 Mio. Euro. Ein  erweiterter Zuschussantrag  wurde im Jahre 2008 gestellt. Der Landkreis Lüneburg hat zwischenzeitlich mitgeteilt, sich nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der noch ausstehenden politischen Beschlüsse an den Kosten im Rahmen der beantragten Größenordnung zu beteiligen.

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Beschlusslage ergibt sich für die Erweiterung des ZOB folgende Finanzübersicht:

Geschätzte Planungs-, Bau- und 
Grunderwerbskosten                                                                     6.375.000,00 €
ÖPNV-Förderprogramm Land Niedersachsen
(Brücke)                                                                                           1.725.000,00 €
ÖPNV-Förderprogramm Land Niedersachsen
(6 Stellplätze)                                                                                     696.150,00 €
Förderfonds Hamburg/Niedersachsen                                           698.900,00 €
Zuwendung Landkreis Lüneburg 1.300.000 Mio. €

Anteil Hansestadt Lüneburg 1.954.950 €

 

Fahrradabstellanlage
Aufgrund aktueller Zählungen und entsprechender Prognoseberechnungen bis zum Jahre 2020 werden 800 zusätzliche kostenlose Fahrradabstellplätze benötigt. Als geeigneter Standort ist die Fläche anzusehen, auf der sich zur Zeit die ESV-Sporthalle in der Bahnhofstraße 5 befindet. Die Hansestadt steht in intensiven Verhandlungen, um die Fläche vom Bundeseisenbahnvermögen zu erwerben.

Nach ersten Kostenschätzungen ist für den Grunderwerb, die Planung, die Abbrucharbeiten und die Herrichtung einer ebenerdigen Fahrradabstellanlage von einer finanziellen Größenordnung von rd. 1,135 Mio. Euro auszugehen. In diesem Betrag ist ein Umbau- und Modernisierungskostenbeitrag in Höhe von 50.000 € an den ESV Lüneburg (Beschluss des Rates vom 25.06.2009) enthalten.

Zuschussanträge bei der LNVG und dem Förderfonds Hamburg/Niedersachsen sind gestellt. Im Rahmen von Höchstgrenzen ist mit Zuwendungen aus dem ÖPNV-Förderfonds des Landes in Höhe von 285.600 € und dem Förderfonds Hamburg/Niedersachsen in Höhe von 47.600 € zu rechnen. Es ist beabsichtigt, beim Landkreis Lüneburg bezogen auf den Restanteil in Höhe von 800.000 € eine Beteiligung in Höhe von 25 % = 200.000 € (geschätzter Anteil von Radfahrern aus dem Landkreis Lüneburg, die regelmäßig den Bahnhof anfahren) zeitnah zu beantragen.

Der Eigenanteil für die Fahrradabstellanlage wird sich demnach in einer Größenordnung von rd. 600.000,-€ bewegen.



      Parkflächen für PKW/Parkhaus
Im Rahmen des ersten Gesamtantrages zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs vom Mai 2007 hatte die Verwaltung bei der LNVG u.a. einen Antrag auf Förderung für den Bau eines Parkhauses für 500 Kfz-Einstellplätze nach konventioneller Bauart (Bauherr: Hansestadt Lüneburg) eingereicht. Im Zuge der konzeptionellen Weiterentwicklung reifte die Idee, die Errichtung der P+R-Anlage über ein PPP-Verfahren zu realisieren. Allerdings gewährt z.Zt. der Förderfonds Hamburg/Niedersachsen für PPP-Verfahren keine Zuwendungen.

 
In den letzten Monaten fanden Gespräche zwischen der Hansestadt, der LüWo Bau und der  Bahn AG statt. Ziel ist der Erwerb der ehemaligen Güterabfertigung und der ehemaligen Bahnmeisterei als wirtschaftlich nutzbares Objekt durch die LüWo Bau, der Abriss der Güterabfertigung und die anschließende Errichtung von Kfz-Stellplätzen durch die LüWo Bau und Verpachtung an die Lüneburger Parkhaus und Parkraum VerwaltungsGmbH. Dabei soll die Herstellung ebenerdiger Stellplätze (100) als I. BA bis Ende 2012 realisiert werden. Die Errichtung eines Parkhauses im Bereich der Busschleife als mittelfristige Planungsoption wird weiter verfolgt.                        

Eine Kostenbeteiligung der Hansestadt an den geplanten Parkplätzen ist nicht vorgesehen.

Die Gesamtkonzeption mit dem Schwerpunkt der Erweiterung des ZOB wird in der Sitzung anhand entsprechenden Bildmaterials detailliert vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                            

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                       Nein           

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Konzeption zur Erweiterung der Verkehrsanlagen im Bahnhofsumfeld wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Erweiterung des ZOB und der Fahrradabstellanlage sind in die Haushaltspläne 2009 – 2013 aufzunehmen.