Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In den letzten Wochen ist es wiederholt zu von der
Gewerkschaft ver.di veranlassten Streikmaßnahmen in den städtischen
Kindertagesstätten Lüneburgs gekommen. Streiktage waren bisher der 6. Mai, 18.
Mai, 19. Mai, 26. Mai, 27. Mai, 3. Juni, 4. Juni. Am 11. und 12. Juni soll der
Streik fortgesetzt werden. Von den 13 städtischen Kitas hatten an den vorgenannten
Tagen 1 - 3 Einrichtungen bei vollem Betrieb geöffnet. In den übrigen Kitas
fand lediglich ein sehr eingeschränktes Betreuungsangebot statt bzw. die
Einrichtungen blieben ganz geschlossen. Eine Einrichtung blieb an allen Tagen
komplett geschlossen (Details s. Anlage 1). Die Hansestadt Lüneburg hat ihre Haltung zum Streik als
Arbeitgeber im Rundschreiben vom 14.05.2009 an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (Anlage 2) und mit Schreiben an die betroffenen Eltern vom
04.06.2009 (Anlage 3) deutlich gemacht. Zwischenzeitlich haben viele Eltern ihren Unmut gegenüber
der Stadt wegen des laufenden Ausfalls der Betreuung ihrer Kinder durch die
Streikmaßnahmen geäußert. Diese Eltern fordern teilweise eine
Schadenersatzleistung für die Organisation einer anderweitigen Betreuung bzw.
die Rückerstattung der anteiligen Elternbeiträge. Derzeit liegen hier ca. 35
schriftliche Anträge auf Beitragserstattung vor. Eine Umfrage bei den ebenfalls
vom Streik betroffenen größeren Städten Niedersachsens zeigt ein vergleichbares
Bild. Hier wird allerdings unterschiedlich auf Erstattungsansprüche reagiert.
Während in Braunschweig und Hannover eine anteilige Erstattung der Beiträge für
die Streiktage erfolgt, gewährt die Stadt Göttingen erst ab dem 6. Tag eine
Ermäßigung von 50 %. Die Städte Hildesheim, Celle und Oldenburg beabsichtigen
derzeit noch keine Beitragserstattung bzw. warten das Ergebnis einer
rechtlichen Prüfung ab. Zur Rechtslage ist festzustellen, dass ein
Schadenersatzanspruch von Eltern der Stadt gegenüber – wegen etwaiger
zusätzlicher Kosten für eine anderweitige Unterbringung der Kinder oder wegen
Gehaltseinbußen bei unbezahltem Urlaub zum Zwecke der eigenen Kinderbetreuung -
ausgeschlossen ist, weil es bei Streikmaßnahmen grundsätzlich an einem
Verschulden der Stadt als Arbeitgeber mangelt. Dies wäre nach herrschender
Rechtsauffassung nur der Fall, „wenn der Arbeitgeber völlig sachwidrig
einen sinnlosen Arbeitskampf vom Zaun bricht“. Dies trifft auf die
jetzige Situation eindeutig nicht zu. Hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Elternentgelte stellt
sich die Rechtslage anders dar. Hier kann durchaus die Auffassung vertreten
werden, dass der Anspruch des Kita-Trägers auf Begleichung der vereinbarten
Entgelte nach § 275 BGB entfällt. In diesem Falle würde es für alle Tage, an
denen aufgrund von Streikmaßnahmen keine Dienstbereitschaft in der Kita
besteht, zu einer Erstattung der anteiligen Entgelte kommen müssen. Sofern eine Erstattung der anteiligen Elternbeiträge
vorgenommen wird, muss mit einem Einnahmeausfall von überschlägig 9.000,--
€ (bereits einschließlich der beabsichtigten Streiktage am 11. und 12.
Juni) gerechnet werden. Hinzu käme ein fiktiver Arbeits- und Personalaufwand
für die Bearbeitung der Erstattungsanträge in einer Größenordnung von ca.
5.000,-- €. Diese Vorlage gibt den Sachstand vom 10.06.2009 wieder. Über
den weiteren Verlauf wird in der Sitzung des JHA am 17.06.2009 mündlich
vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 50,-- a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Info
zum Streik im Erziehungsdienst Rundschreiben Nr. 15 /2009 -
Arbeitskampfmaßnahmen für den Sozial- und Erziehungsdienst Elterninformation:
Streiks an Kindertagesstätten |
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