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Vorlage - VO/3316/09  

 
 
Betreff: Streiks der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Sachstandsbericht)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den letzten Wochen ist es wiederholt zu von der Gewerkschaft ver.di veranlassten Streikmaßnahmen in den städtischen Kindertagesstätten Lüneburgs gekommen. Streiktage waren bisher der 6. Mai, 18. Mai, 19. Mai, 26. Mai, 27. Mai, 3. Juni, 4. Juni. Am 11. und 12. Juni soll der Streik fortgesetzt werden.

 

Von den 13 städtischen Kitas hatten an den vorgenannten Tagen 1 - 3 Einrichtungen bei vollem Betrieb geöffnet. In den übrigen Kitas fand lediglich ein sehr eingeschränktes Betreuungsangebot statt bzw. die Einrichtungen blieben ganz geschlossen. Eine Einrichtung blieb an allen Tagen komplett geschlossen (Details s. Anlage 1).

 

Die Hansestadt Lüneburg hat ihre Haltung zum Streik als Arbeitgeber im Rundschreiben vom 14.05.2009 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage 2) und mit Schreiben an die betroffenen Eltern vom 04.06.2009 (Anlage 3) deutlich gemacht.

 

Zwischenzeitlich haben viele Eltern ihren Unmut gegenüber der Stadt wegen des laufenden Ausfalls der Betreuung ihrer Kinder durch die Streikmaßnahmen geäußert. Diese Eltern fordern teilweise eine Schadenersatzleistung für die Organisation einer anderweitigen Betreuung bzw. die Rückerstattung der anteiligen Elternbeiträge. Derzeit liegen hier ca. 35 schriftliche Anträge auf Beitragserstattung vor. Eine Umfrage bei den ebenfalls vom Streik betroffenen größeren Städten Niedersachsens zeigt ein vergleichbares Bild. Hier wird allerdings unterschiedlich auf Erstattungsansprüche reagiert. Während in Braunschweig und Hannover eine anteilige Erstattung der Beiträge für die Streiktage erfolgt, gewährt die Stadt Göttingen erst ab dem 6. Tag eine Ermäßigung von 50 %. Die Städte Hildesheim, Celle und Oldenburg beabsichtigen derzeit noch keine Beitragserstattung bzw. warten das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung ab.

 

Zur Rechtslage ist festzustellen, dass ein Schadenersatzanspruch von Eltern der Stadt gegenüber – wegen etwaiger zusätzlicher Kosten für eine anderweitige Unterbringung der Kinder oder wegen Gehaltseinbußen bei unbezahltem Urlaub zum Zwecke der eigenen Kinderbetreuung - ausgeschlossen ist, weil es bei Streikmaßnahmen grundsätzlich an einem Verschulden der Stadt als Arbeitgeber mangelt. Dies wäre nach herrschender Rechtsauffassung nur der Fall, „wenn der Arbeitgeber völlig sachwidrig einen sinnlosen Arbeitskampf vom Zaun bricht“. Dies trifft auf die jetzige Situation eindeutig nicht zu.

 

Hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Elternentgelte stellt sich die Rechtslage anders dar. Hier kann durchaus die Auffassung vertreten werden, dass der Anspruch des Kita-Trägers auf Begleichung der vereinbarten Entgelte nach § 275 BGB entfällt. In diesem Falle würde es für alle Tage, an denen aufgrund von Streikmaßnahmen keine Dienstbereitschaft in der Kita besteht, zu einer Erstattung der anteiligen Entgelte kommen müssen.

 

Sofern eine Erstattung der anteiligen Elternbeiträge vorgenommen wird, muss mit einem Einnahmeausfall von überschlägig 9.000,-- € (bereits einschließlich der beabsichtigten Streiktage am 11. und 12. Juni) gerechnet werden. Hinzu käme ein fiktiver Arbeits- und Personalaufwand für die Bearbeitung der Erstattungsanträge in einer Größenordnung von ca. 5.000,-- €.

 

Diese Vorlage gibt den Sachstand vom 10.06.2009 wieder. Über den weiteren Verlauf wird in der Sitzung des JHA am 17.06.2009 mündlich vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                             50,--

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Info zum Streik im Erziehungsdienst

Rundschreiben Nr. 15 /2009 - Arbeitskampfmaßnahmen für den Sozial- und Erziehungsdienst

Elterninformation: Streiks an Kindertagesstätten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Info zum Streik im Erziehungsdienst (23 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 Rundschreiben Nr. 152009 Arbeitskampfmaßnahmen für den Sozial- und Erziehungsdienst (17 KB)      
Anlage 3 3 Elterninformation Streiks in den Kindertagesstätten (21 KB)