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Sachverhalt: Um
der SV Eintracht Lüneburg für den Um- und Erweiterungsbau seines Vereinsheimes
eine Planungssicherheit zu geben, wurde im Haushalt 2008 eine Verpflichtungsermächtigung
mit Fälligkeit zum Haushalt 2009 aufgenommen. Der Sportverein hat daraufhin mit
der Umsetzung des Bauvorhabens im Herbst 2007 begonnen; die Fertigstellung
erfolgte am 28.02.2009. Nach
verfügter Haushaltssperre gemäß § 30 GemHKVO und daraus resultierenden
Einsparungen, musste im Finanzhaushalt 2009 bei der Investitions-Nr. 01-421-003
„Ausbau Vereinsheim SVE; Zuschuss“ der Ansatz auf 50.000 € gekürzt
werden. Die Auszahlung des Restbetrages in gleicher Höhe ist für den Haushalt
2010 vorgesehen. Mit
dieser Vorgehensweise hat sich der geschäftsführende Vorstand der SV Eintracht
Lüneburg in einem Abstimmungsgespräch einverstanden erklärt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Diese wird beauftragt, der SV Eintracht Lüneburg einen entsprechenden
Zuwendungsbescheid auszustellen. |
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