Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Rahmen
der Schulreform für Gymnasien soll eine Mensa für den Ganztagsschulbetrieb im
Gymnasium Johanneum ausgebaut werden. Die Maßnahme
ist im Haushaltsplan 2009 veranschlagt mit einem Ausgabevolumen in Höhe von
700.000 Euro und einer Einnahmeerwartung in Höhe von 610.000 Euro. Aufgrund
der erforderlichen Haushaltssperre ist die Umsetzung von Investitionen nur eingeschränkt
möglich. Die Baumaßnahme muss daher über zwei Haushaltsjahre gestreckt werden.
Im Haushaltsjahr 2009 soll daher ein Volumen in Höhe von 493.000 Euro umgesetzt
werden. Um die Maßnahme im Jahr 2010 fortsetzen zu können, ist zur
Sicherstellung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 307.000
Euro erforderlich. Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
ist die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Brücke,
Investitions-Nr. 01-541-014, in Höhe von 307.000,00 Euro vorgesehen, da sie
nicht in Anspruch genommen werden muss. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
bis zur Höhe von 307.000,00 Euro bei der Investitions-Nr.01-217-004,
Schulreform Gymnasium, Baumaßnahme Johanneum, zugestimmt. |
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