Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im
März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von
Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen: 1.
Gutachten sind
nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten
nicht ausreichend vorhanden sind. Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft
übernommen werden. 2.
Gutachten sind in
einem transparenten Verfahren zu vergeben. Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten: -
Gutachten sind
Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die
Fragstellung an den Gutachter auszurichten. -
Vorbereitung von
Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen
grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der
Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben. 3.
Gutachten dürfen
nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei
der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern
einzuholen. 4.
Gutachten ab
15.000 € sind öffentlich auszuschreiben. 5.
Alle
Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des
Oberbürgermeisters – gemeldet. Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle
Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des
Folgejahres. 6. Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien
hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt
Lüneburg entsprechend anzuwenden. Der
Ziff. 5 der o. g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg
eine Übersicht über die in 2008 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen
vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil
dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und
Beratungsleistungen in einer Höhe von
312.688,59 € vergeben. Hiervon abzuziehen sind die Förderbeträge
i.H.v. 134.406,00 €, so dass die bei der Hansestadt liegenden
Aufwendungen für die Leistungen tatsächlich 178.282,59 € betragen. Die
diese Richtlinie überwachende Controllingstelle ist inzwischen der
Antikorruptionsbeauftragten zugeordnet, so dass die Mitteilung von dort
erfolgt. Wie
auch in den letzten Jahren wurden regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen
wie Baugrunduntersuchungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen in die
Mitteilungsvorlage nicht einbezogen. Hierbei handelt es sich um routinemäßig
anfallende technische Gutachten zur Beurteilung des Straßenaufbaus, deren Wert
in der Regel zwischen 400,- und 2000,- € liegt. Des Weiteren wurden
Schallschutz-, Boden- und Schadstoffgutachten, die im Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft zum Zwecke von Bauausführungen regelmäßig erforderlich werden
sowie Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses zur Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken nicht gesondert aufgeführt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 25,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Übersicht
über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg
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