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Sachverhalt: Dem
Grundstücksverkehrsausschuss der Hansestadt Lüneburg gehören gemäß § 41 Absatz
2 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) zwei vom Rat gewählte
Personen an. Dies sind für die Dauer der Wahlperiode des Rates Herr Wolfgang
Eichelmann und Ratsherr Wolfgang Kuhn. Daneben
gehören dem Grundstücksverkehrsausschuss drei vom Rat auf Vorschlag der
Landwirtschaftskammer zu wählende Personen an. Die laufende Wahlperiode der
Kammerversammlung endet am 05.02.2009. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
hat folgende Personen für die Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses
vorgeschlagen: Herrn
Jens Wischmann Zum
Mehrsahl 2, 21385 Amelinghausen, OT Dehnsen Herrn
Jens Uffmann Bleckeder
Straße 16, 21368 Dahlenburg, OT Quickborn Herrn
Frank Evers In
den Tannen 14, 21354 Bleckede, OT Barskamp Ausgeschieden
ist Herr Hans-Jürgen Detje. Herr Uffmann und Herr Evers gehörten dem
Grundstücksverkehrsausschuss bisher bereits an. Die
Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses richtet sich nach § 51 Absatz 6 Niedersächsische
Gemeindeordnung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Rat
der Hansestadt Lüneburg stellt die Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses
durch Beschluss fest. |
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