Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die gültige Vergabeordnung der Hansestadt Lüneburg enthält
u. a. nachstehende Regelungen: 3.2
Beschränkte Ausschreibung Eine Beschränkte
Ausschreibung ist nur unter den Voraussetzungen der VOL, VOB bzw. VOF zulässig. 3.3
Freihändige Vergabe Eine Freihändige
Vergabe ist nur unter den Voraussetzungen der VOL und VOB zulässig. Bis zu einer
Wertgrenze von 15.000 € können Liefer- und Dienstleistungen gemäß VOL
freihändig vergeben werden. Im Hinblick auf den "Wertgrenzenerlass", der auf
Landesebene befristet bis zum 31.12.2010 im VOB-Bereich u. a. eine Beschränkte
Ausschreibung bis zu 1.000.000 € netto/pro Gewerk und Freihändige
Vergaben bis 100.000 € netto/pro Gewerk, sowie im VOL-Bereich Beschränkte
Ausschreibungen bis 100.000 € sowie Freihändige Vergaben ebenfalls bis
100.000 € zulässt, werden die Ziffern 3.2, Satz 1 und 3.3, Satz 1 und 2,
wie folgt geändert: 3.2
Beschränkte Ausschreibung Für alle Entscheidungen, die eine
Beschaffung im Sinne dieser Vergabeordnung zum Gegenstand haben, sind die
vergaberelevanten gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen in der jeweils
gültigen Fassung verbindlich. 3.3 Freihändige Vergabe Für alle Entscheidungen, die eine
Beschaffung im Sinne dieser Vergabeordnung zum Gegenstand haben, sind die
vergaberelevanten gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen in der jeweils
gültigen Fassung verbindlich. Diese Anpassung der Vergabeordnung
ermöglicht die entsprechende Anwendung und Umsetzung des
„Wertgrenzenerlasses“ (gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr.
Minister vom 04.02.2009 – 24 325 73/0020 -VORIS 72080 - ) bei der
Hansestadt Lüneburg. Darüber
hinaus sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die Vergabeordnung redaktionell
zu überarbeiten und an die zwischenzeitlich verliehene Bezeichnung
"Hansestadt Lüneburg" anzupassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Die Richtlinien der Hansestadt
Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 werden
- wie oben dargestellt - geändert. Ferner
wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabeordnung redaktionell zu überarbeiten
und an die Bezeichnung "Hansestadt Lüneburg" anzupassen. |
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