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Vorlage - VO/3195/09  

 
 
Betreff: Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 (Vergabeordnung)
- Umsetzung des Konjunkturprogramms II / Änderung der Vergabeordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kohlhase
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die gültige Vergabeordnung der Hansestadt Lüneburg enthält u. a. nachstehende Regelungen:

 

3.2                   Beschränkte Ausschreibung

Eine Beschränkte Ausschreibung ist nur unter den Voraussetzungen der VOL, VOB bzw. VOF zulässig.

 

3.3                   Freihändige Vergabe

Eine Freihändige Vergabe ist nur unter den Voraussetzungen der VOL und VOB zulässig.

Bis zu einer Wertgrenze von 15.000 € können Liefer- und Dienstleistungen gemäß VOL freihändig vergeben werden.

 

Im Hinblick auf den "Wertgrenzenerlass", der auf Landesebene befristet bis zum 31.12.2010 im VOB-Bereich u. a. eine Beschränkte Ausschreibung bis zu 1.000.000 € netto/pro Gewerk und Freihändige Vergaben bis 100.000 € netto/pro Gewerk, sowie im VOL-Bereich Beschränkte Ausschreibungen bis 100.000 € sowie Freihändige Vergaben ebenfalls bis 100.000 € zulässt, werden die Ziffern 3.2, Satz 1 und 3.3, Satz 1 und 2, wie folgt geändert:

 

3.2              Beschränkte Ausschreibung

Für alle Entscheidungen, die eine Beschaffung im Sinne dieser Vergabeordnung zum Gegenstand haben, sind die vergaberelevanten gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.

 

3.3       Freihändige Vergabe

Für alle Entscheidungen, die eine Beschaffung im Sinne dieser Vergabeordnung zum Gegenstand haben, sind die vergaberelevanten gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.

 

Diese Anpassung der Vergabeordnung ermöglicht die entsprechende Anwendung und Umsetzung des „Wertgrenzenerlasses“ (gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Minister vom 04.02.2009 – 24 325 73/0020 -VORIS 72080 - ) bei der Hansestadt Lüneburg.

 

Darüber hinaus sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die Vergabeordnung redaktionell zu überarbeiten und an die zwischenzeitlich verliehene Bezeichnung "Hansestadt Lüneburg" anzupassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

     

Anlagen:

Anlagen:

Vergabeordnung vom 12.10.2005

Wertgrenzenerlass vom 04.02. 2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien-Vergabeordnung (40 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Anlage 2 2 Wertgrenzenerlass 04.02.09 (27 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 werden - wie oben dargestellt - geändert.

 

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabeordnung redaktionell zu überarbeiten und an die Bezeichnung "Hansestadt Lüneburg" anzupassen.