Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zum 31.12.2008 ist ein von der Sparkasse Lüneburg dem
Hospital zum Großen Heiligen Geist gewährtes Darlehen ausgelaufen. Die
Restschuld des Annuitätendarlehens liegt bei 1.270.268,78 €
(Ursprungsbetrag: 1.533.875,64 €). Zur Prolongation des Darlehens wurde eine
Konditionseinholung unter Beteiligung von 15 Finanzdienstleistern eingeholt.
Bisherige Praxis war, dass Darlehen der Hospitäler bei den Banken als
Kommunaldarlehen ohne jegliche weitere Besicherung vergeben wurden, da es sich
hierbei um öffentlich-rechtliche Stiftungen handelt. Nunmehr zeigt sich, dass
als Konsequenz aus der Finanzkrise nahezu alle Banken strengere Regularien bei
der Kreditvergabe anwenden. Die Hospitäler werden seitens der Banken nunmehr als
„normale“ Stiftung betrachtet und können deshalb die
Kommunalkonditionen nur erhalten, wenn eine entsprechende kommunale Bürgschaft
erteilt wird. Ohne diese müssten sich die Stiftungen einer zeitintensiven
Bonitätsprüfung unterziehen und würden ähnlich behandelt wie „freie
Kreditnachfrager“. Als Konsequenz hieraus wurde von 14 angefragten
Finanzdienstleistern kein Angebot abgegeben. Lediglich die Sparkasse hat ein
Angebot abgegeben, wobei die Konditionen hierfür jedoch deutlich über denen für
ein Kommunaldarlehen lagen. Bei einer kommunalen Besicherung der Darlehensaufnahme
könnten der gemeinnützigen Stiftung deutlich höhere Zinszahlungen erspart
werden. Wegen der Verwaltung der Stiftung durch die Hansestadt Lüneburg ist ein
Bürgschaftsrisiko praktisch nicht gegeben. Ein Beihilfeverdacht gemäß den Europarechtlichen
Vorschriften besteht nicht, da es sich beim Hospital nicht um einen auf Gewinn
ausgerichteten unternehmerisch tätigen Betrieb handelt. Gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 13 a NGO hat der Rat der Hansestadt
Lüneburg über die Übernahme der Bürgschaft zu entscheiden. Die Hansestadt
Lüneburg ist zur Übernahme im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 93
Abs. 2 NGO berechtigt. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Eine Bürgschaftsprovision wird nicht erhoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 500,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Hansestadt Lüneburg übernimmt gemäß § 93 Abs. 2 NGO die
Bürgschaft für das durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist aufzunehmende
Darlehen in Höhe von 1.270.268,78 €. |
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