Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 62. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am
Meisterweg“ mit dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Änderungsbereich aufzustellen. In dem derzeit wirksamen Flächenutzungsplan ist
gegenwärtig als allgemeine Art der baulichen Nutzung noch
„Sondergebiet“ dargestellt. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung von „gemischten und gewerblichen Bauflächen“ sowie
„Grünflächen“, um die Realisierung von Gewerbe-, Büro- und
Wohngebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zu ermöglichen. Mit Aufgabe der
militärischen Nutzung und aufgrund der zukünftig geplanten Nutzungen ist der
Gleisanschluss der Fläche obsolet. Entsprechend der vorhandenen und umgebenden
Nutzung soll die Fläche als „Grünfläche“ dargestellt werden. Zu
diesem Zweck erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches der
Flächennutzungsplanänderung um den nord-östlichen Teil des Flurstücks der
Bundesliegenschaft. In dem bisherigen
Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg
und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
30.05.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in
der Zeit vom 12.06.2008 bis 26.06.2008 zur Einsichtnahme aus. Die Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 30.05.2008 bis 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen
einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert,
Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der Umweltbericht ist
ein selbständiger Bestandteil der Begründung, der in der Anlage beigefügt ist,
und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der
Begründung fortgeschrieben. Als nächster
Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst
Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen
des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten Anregungen
vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die Anlagen sind
Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum
ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan, Pläne der Flächennutzungsplanänderung, Begründung einschl.
Umweltbericht Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen,
den Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am
Meisterweg“ – wie in der Anlage dargestellt – zu erweitern. Dem
Auslegungsbeschluss der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Am Meisterweg“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt, die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich
ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und
Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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