Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ für
den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel
der Planung ist insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ und
„Grünflächen“. Es ist beabsichtigt, dass Gelände der ehemaligen
Standortverwaltung einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung aus Gewerbe, Büro
und Wohngebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zuzuführen. Da im Zuge der
Planung die Bauflächen nach Norden erweitert wurden und das Planungsziel einer
übergeordneten Grün- und Fuß-Radwegverbindung integriert wurde, wird der
Geltungsbereich um den nördlichen Flurstücksteil der Bundesliegenschaft erweitert. Mit dem Bebauungsplan
Nr. 135 „Am Meisterweg“ werden Teilflächen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 63 „Laubengrößen in Kleingärten“ überplant und
ersetzt. In dem bisherigen
Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg
und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
30.05.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in
der Zeit vom 12.06.2008 bis 26.06.2008 zur Einsichtnahme aus. Die Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 30.05.2008 bis 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen
einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert,
Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der Umweltbericht ist
ein selbständiger Bestandteil der Begründung, der in der Anlage beigefügt ist,
und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung
fortgeschrieben. Als nächster
Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst
Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen
des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten Anregungen
vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die Anlagen sind
Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum
ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan, Begründung Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen,
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“
– wie in der Anlage dargestellt – zu erweitern. Dem Auslegungsentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ nebst Entwurf der
Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Der Geltungsbereich
ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und
Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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