Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Im ersten Halbjahr 2007 haben die
Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg geprüft, ob und inwieweit
sich Synergieeffekte durch die interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich
der Gleichstellungsbeauftragten und bei dem Betrieb des Familienbüros der
Hansestadt ergeben könnten. Dabei wurde ermittelt, dass je 0,5
Anteil einer Stelle eingespart werden könnte, wenn es im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit gelänge, für Hansestadt und Landkreis Lüneburg
eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte, die für jede Kommune mit der Hälfte
ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig wäre, zu bestellen. Gleichzeitig könnten
im Umfange einer 0,5 Stelle im Familienbüro der Hansestadt Lüneburg Aufgaben
für den Landkreis wahrgenommen werden. Auf der Grundlage der vorgetragenen
Argumente baten beide Kommunen das MI als Kommmunalaufsichtsbehörde um
Bewertung des geplanten Projektes. Herr Minister Schünemann selbst hat
mit Schreiben vom 24. Juli 2008 in der Angelegenheit geantwortet und
mitgeteilt, dass diese Initiative zur interkommunalen Zusammenarbeit bei ihm
auf besonderes Interesse gestoßen sei. Er halte es zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung für unverzichtbar, die Potentiale für eine interkommunale
Zusammenarbeit zu erkennen und auszuschöpfen. Die im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten aufgeworfenen
rechtlichen Fragen seien in seinem Hause mit dem Ergebnis geprüft worden, dass
kein Anlass zu einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung bestehe. Er würde sich
freuen, wenn die gesteckten Ziele erreicht werden könnten, insbesondere wenn
die beabsichtigten Synergieeffekte bei der Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten eintreten würden und bat um einen Bericht über die
gewonnenen Erfahrungen nach etwa zwei Jahren. Auf der Grundlage dieses Erlasses
stimmen Hansestadt und Landkreis Lüneburg nunmehr eine „Vereinbarung über
die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und
bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros“ ab. Darin ist vorgesehen, dass die
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Christine Ullmann, ab dem
01.01.2009 mit 50 % ihrer Arbeitszeit für die Hansestadt Lüneburg als
Gleichstellungsbeauftragte tätig wird.
Mit den anderen 50% bleibt sie Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises. Für Ihre Tätigkeit bei der
Hansestadt Lüneburg wird Frau Ullmann ein Büro mit entsprechender
kommunikationstechnischer Einbindung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch
wird sie auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für
die kommunale Gemeinschaft der Hansestadt als Ansprechpartnerin zur Verfügung
stehen. Gleichzeitig werden im Familienbüro
der Hansestadt Lüneburg nach Maßgabe einer ergänzenden Kooperationsvereinbarung
ab dem 01.01.2009 Aufgaben/Tätigkeiten im Umfange von mindestens ½ Stelle
ensprechend der Tarifentgeltgruppe von Frau Ullmann für den Landkreis Lüneburg
mit übernommen. Frau
Mareike Aechter-Westerhoff, die seit dem 01.07.2007 als Vertreterin der
Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden ist, wird zum 01.01.2009 abberufen. Ergänzende
Sachdarstellung: Der
ursprünglich anvisierte Termin vom 01.01.09 zur Bestellung von Frau Ullmann als
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg und die gleichzeitige
Abberufung von Frau Aechter-Westerhoff hat sich auf den 01.02.09 verschoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Frau Ullmann wird ab dem 01.02.2009
als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg bestellt. Gleichzeitig
wird Frau Mareike Aechter-Westerhoff als Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
abberufen. Darüber hinaus beauftragt der Rat
der Hansestadt Lüneburg die Verwaltung die „Vereinbarung über die
Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und der
Einrichtung und dem Betrieb des Familienbüros Lüneburg“
abzuschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |