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Vorlage - VO/3107/08  

 
 
Betreff: Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Aechter-Westerhoff
Federführend:09 - Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
18.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.01.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Im ersten Halbjahr 2007 haben die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg geprüft, ob und inwieweit sich Synergieeffekte durch die interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und bei dem Betrieb des Familienbüros der Hansestadt ergeben könnten.

 

Dabei wurde ermittelt, dass je 0,5 Anteil einer Stelle eingespart werden könnte, wenn es im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gelänge, für Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte, die für jede Kommune mit der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig wäre, zu bestellen. Gleichzeitig könnten im Umfange einer 0,5 Stelle im Familienbüro der Hansestadt Lüneburg Aufgaben für den Landkreis wahrgenommen werden.

 

Auf der Grundlage der vorgetragenen Argumente baten beide Kommunen das MI als Kommmunalaufsichtsbehörde um Bewertung des geplanten Projektes.

 

Herr Minister Schünemann selbst hat mit Schreiben vom 24. Juli 2008 in der Angelegenheit geantwortet und mitgeteilt, dass diese Initiative zur interkommunalen Zusammenarbeit bei ihm auf besonderes Interesse gestoßen sei. Er halte es zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für unverzichtbar, die Potentiale für eine interkommunale Zusammenarbeit zu erkennen und auszuschöpfen. Die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten aufgeworfenen rechtlichen Fragen seien in seinem Hause mit dem Ergebnis geprüft worden, dass kein Anlass zu einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung bestehe. Er würde sich freuen, wenn die gesteckten Ziele erreicht werden könnten, insbesondere wenn die beabsichtigten Synergieeffekte bei der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten eintreten würden und bat um einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen nach etwa zwei Jahren.

 

Auf der Grundlage dieses Erlasses stimmen Hansestadt und Landkreis Lüneburg nunmehr eine „Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros“ ab.

 

Darin ist  vorgesehen, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Christine Ullmann, ab dem 01.01.2009 mit 50 % ihrer Arbeitszeit für die Hansestadt Lüneburg als Gleichstellungsbeauftragte tätig wird.  Mit den anderen 50% bleibt sie Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises.

 

Für Ihre Tätigkeit bei der Hansestadt Lüneburg wird Frau Ullmann ein Büro mit entsprechender kommunikationstechnischer Einbindung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird sie auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die kommunale Gemeinschaft der Hansestadt als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen.

 

Gleichzeitig werden im Familienbüro der Hansestadt Lüneburg nach Maßgabe einer ergänzenden Kooperationsvereinbarung ab dem 01.01.2009 Aufgaben/Tätigkeiten im Umfange von mindestens ½ Stelle ensprechend der Tarifentgeltgruppe von Frau Ullmann für den Landkreis Lüneburg mit übernommen.

 

Frau Mareike Aechter-Westerhoff, die seit dem 01.07.2007 als Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden ist, wird zum 01.01.2009 abberufen.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

 

Der ursprünglich anvisierte Termin vom 01.01.09 zur Bestellung von Frau Ullmann als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg und die gleichzeitige Abberufung von Frau Aechter-Westerhoff  hat sich auf den 01.02.09 verschoben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarungstext (65 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Frau Ullmann wird ab dem 01.02.2009 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg bestellt. Gleichzeitig wird Frau Mareike Aechter-Westerhoff als Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten abberufen.

 

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Hansestadt Lüneburg die Verwaltung die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und der Einrichtung und dem Betrieb des Familienbüros Lüneburg“ abzuschließen.