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Vorlage - VO/3077/08  

 
 
Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
Antrag des Christlichen Vereins junger Menschen (CVJM)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Marlis Otte
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
19.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der CVJM existiert seit 1948 in Lüneburg. Sein Schwerpunkt liegt auf der christlichen Jugendarbeit mit dem Ziel, dass aus Teilnehmern ehrenamtliche Mitarbeiter werden. Während eine ehrenamtliche Jugendreferentin für Schulungen und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Konzeptentwicklung sowie Planung und Durchführung von Freizeiten verantwortlich ist, wird die Arbeit in den Jugendgruppen von ehrenamtlichen Mitgliedern geleistet.

 

Der CVJM ist eigenständig, kooperiert aber mit den Kirchen und freikirchlichen Gemeinden, z. B. bei gemeinsamen Projekten.

 

Der CVJM hat ca. 80 Mitglieder im Alter von 8 – 50 Jahren.

 

Der CVJM plant ein Jugend-Café im Innenstadtbereich. Es soll eine Anlaufstelle für Jugendliche sein, die ihre Freizeit positiv und eigenverantwortlich gestalten wollen. Es richtet sich an Jugendliche, unabhängig vom Bildungsstand, Nationalität, sozialer Herkunft und religiösen Bekenntnis. Die Ziele liegen in der seelsorgerisch-missionarischen und pädagogisch-sozialdiakonischen Arbeit.

 

Die Jugendreferentin, Frau Breitenfeld, wird die Konzeption des Jugend-Café in der Jugendhilfeausschusssitzung ggf. darstellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Der CVJM ist darüber informiert, dass finanzielle Mittel mit der Anerkennung als freier Jugendhilfeträger nicht verbunden sind.