Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Aufstellung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanung der Hansestadt Lüneburg
wurde im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 120 „Sülztorstraße/Avacon“
am 10.12.2007 vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und am 18.12.2007
vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Am
19.02.2008 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und am 26.02.2008
der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 120 als „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ zu reduzieren und
als Bebaungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/AVACON zu bezeichnen. Der
Bebauungsplan wurde im vereinfachten und
beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan
im Wege der Berichtigung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 120
„Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ angepasst worden. Die 64.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg ist nicht
erforderlich und der Änderungsbeschluss sowie der Beschluss über die
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB werden aufgehoben. Eine
Änderung der restlichen südlichen Fläche im Bereich der 64. Änderung des
Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Die Weiterführung der Änderung ist
somit entbehrlich geworden. Der Änderungsbeschluss zur 64. Änderung des
Flächennutzungsplans sowie der Beschluss über die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden
aufgehoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des Änderungsbeschlusses zur 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Sülztorstraße/AVACON-Gelände“ vom 18.12.2007 aufzuheben. Der
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.12.2007 eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur
64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Sülztorstraße/AVACON-Gelände“ durchzuführen wird aufgehoben. |
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