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Vorlage - VO/3042/08  

 
 
Betreff: Einberufung eines Fachgespräches zum Thema Armut
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
04.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Frau Mahlke-Voß von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 19.10.08 die Einberufung eines Fachgespräches zum Thema Armut.

 

Sie fordert zugleich die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses auf, folgendes zu beschließen:

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen und sehr besorgniserregenden Situation in der Weltfinanz führt der Sozial- und Gesundheitsausschuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit den entsprechenden Akteuren in und um Lüneburg ein Fachgespräch zum Thema Armut, um möglichen Verschärfungen der Armutssituation und den damit zusammenhängenden Risiken angemessen begegnen zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 20

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein x   

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen: ---

 

Anlagen:

Anlagen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.10.08

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_SA_Fachgespräch Armut (53 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis, sieht aber momentan keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da das Thema Armut im Gebiet der Hansestadt Lüneburg durch das vorhandene Fachpersonal ausreichend begleitet wird.

 

Das Existenzminimum ist durch Leistungen der ARGE, bei Leistungen nach dem SGB II, oder der Hansestadt Lüneburg, als herangezogene Gebietskörperschaft für Leistungen nach SGB XII, sicher zu stellen.

 

Ob es längerfristig ein größeres Klientel an Sozialleistungs- und/oder Grundsicherungs-Empfängern nach SGB II oder SGB XII geben wird, bleibt den weiteren Entwicklungen abzuwarten. Entsprechende Steuerungsmaßnahmen sind auch dann ggf. durch das Fachpersonal zu veranlassen.