Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) sind vielfältige organisatorische
Möglichkeiten der – freiwilligen – Zusammenarbeit eröffnet worden.
Mittels Zweckvereinbarungen können Aufgaben des eigenen und des übertragenen
Wirkungskreises von beteiligten Körperschaften, aber auch von kommunalen
Anstalten oder Zweckverbänden übernommen werden. Bei knapper finanzieller Ausstattung ist die
interkommunale Zusammenarbeit ein
Instrument, Interessen zu bündeln, Aufgaben wirtschaftlicher zu erfüllen und
gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Durch eine verstärkte freiwillige
Zusammenarbeit kann dem auf dem Haushalt der Stadt lastenden Druck wirksam
begegnet und Synergieeffekte erzielt werden. Die
beigefügte Anlage verdeutlicht, auf welchen Aufgabengebieten die Hansestadt
Lüneburg interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, insbesondere mit
dem Landkreis Lüneburg, vereinbart hat, bzw. zukünftig vereinbaren will. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Übersicht
über die Interkommunale Zusammenarbeit der Hansestadt Lüneburg
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||