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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der insbesondere die Art der Nutzung festgesetzt. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne
von § 3 Abs. 1
BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt
Lüneburg vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
01.03.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der
Zeit vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 durchgeführt. Die Behörden
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom
07.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen
einzusehen und Stellung zu nehmen. Am
22.07.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer
der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.07.2008 bis
einschließlich 22.09.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt
der Hansestadt Lüneburg und am 26.07.2008 in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde
darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 18.08.2008 bis
einschließlich 19.09.2008 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können
und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden würden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die
Behörden sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufgefordert worden. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. der §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden. Die
eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in
der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren
Behandlung ist zu beschließen. Die
Begründung ist in der Anlage beigefügt und wurde im Laufe des Verfahrens
fortgeschrieben. Der
Bebauungsplan nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Der
Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße / An den Reeperbahnen“ wurde
im vereinfachten und beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 ist
der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Als Anlage sind
die Darstellung des Flächennutzungsplans in der beschlossenen und
rechtskräftigen Fassung vom 30.01.1981 und die angepasste Fassung der
Darstellung des Flächennutzungsplans beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan, Begründung, Abwägung, Darstellung des Flächennutzungsplanes vor und
nach der Anpassung Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln. 2. Der Bebauungsplan Nr. 120
„Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“
wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird
beschlossen. 3. Die Anpassung des
Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen. |
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