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Vorlage - VO/3018/08  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen"
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120  „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der insbesondere die Art der Nutzung festgesetzt.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von

§ 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.03.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 durchgeführt. Die Behörden haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 07.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Am 22.07.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Dauer der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.07.2008 bis einschließlich 22.09.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.07.2008 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 18.08.2008 bis einschließlich 19.09.2008 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden würden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. der §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden.

Die eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. 

 

Die Begründung ist in der Anlage beigefügt und wurde im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

Der Bebauungsplan nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße / An den Reeperbahnen“ wurde im vereinfachten und beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Als Anlage sind die Darstellung des Flächennutzungsplans in der beschlossenen und rechtskräftigen Fassung vom 30.01.1981 und die angepasste Fassung der Darstellung des Flächennutzungsplans beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                               150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan, Begründung, Abwägung, Darstellung des Flächennutzungsplanes vor und nach der Anpassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Übersicht (17 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 1 2 B - Plan neu-DIN A4 (355 KB)      
Anlage 4 3 B120 VO 3018-08 Begründug zum Satzungsbeschluss 05 11 2008 (444 KB)      
Anlage 5 4 B120 VO 3018-08 Übersicht der Stellungnahmen und Abwägung 31 10 2008 (6081 KB)      
Anlage 6 5 Anpassung F- Pl zum B Plan 120-F-Plan Anp für PDF (2174 KB)      
Anlage 2 6 Anpassung F- Pl zum B Plan 120-F-Plan 3018 (2207 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“  wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.

 

3.      Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.