Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von
Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen: 1.
Gutachten sind
nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten
nicht ausreichend vorhanden sind. Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft
übernommen werden. 2.
Gutachten sind in
einem transparenten Verfahren zu vergeben. Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten: -
Gutachten sind
Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die
Fragstellung an den Gutachter auszurichten. -
Vorbereitung von
Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen
grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der
Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben. 3.
Gutachten dürfen
nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei
der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern
einzuholen. 4.
Gutachten ab
15.000 € sind öffentlich auszuschreiben. 5.
Alle
Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des
Oberbürgermeisters – gemeldet. Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle
Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des
Folgejahres. 6. Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien
hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt
Lüneburg entsprechend anzuwenden. Der
Ziff. 5 der o. g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg
eine Übersicht über die in 2007 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen
vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil
dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und
Beratungsleistungen in einer Höhe von 323.107,14
€ vergeben. Abzüglich der Erstattungen durch den Landkreis
(„Regionsnetz Lüneburg“) ergibt sich eine Summe in Höhe von 289.787,14
€. Die diese Richtlinie überwachende Controllingstelle ist inzwischen
der Stabsstelle 02 Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement zugeordnet, so
dass die Mitteilung von dort erfolgt. Wie
auch im letzten Jahr wurden regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie
Baugrunduntersuchungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen in die
Mitteilungsvorlage nicht einbezogen. Hierbei handelt es sich um reine
Beschaffungsmaßnahmen zur Beurteilung des Straßenaufbaus, deren Wert in der
Regel zwischen 400,- und 2000,- € liegt. Diese
Mitteilungsvorlage enthält zudem die Auflistung der
Gutachten/Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur
Vorzugsvariante der A 39 (ROV Teil I und II) aus dem Jahr 2006. Die
Verwaltungsspitze hatte in der Sitzung vom 28.06.2007 den Rat darüber
informiert, dass diese Leistungen in die Mitteilungsvorlage für das Jahr 2007
einfließen. Die hierfür zu begleichenden Gutachterhonorare waren erst in 2007
erbracht worden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Übersicht
über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen
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