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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120
„Sülztorstraße / An den Reeperbahnen“ für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist
einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der insbesondere die Art der
Nutzung festsetzt. Die ursprünglich geplante Nutzungsart Kerngebiet (MK) wurde
inzwischen zugunsten von Mischgebiet (MI) geändert. Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg ist ein großer Teil als Fläche für
Versorgungsanlagen dargestellt. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a wird der Flächennutzungsplan anschließend
im Wege der Berichtigung angepasst. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
01.03.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit
vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 07.03.2008 bis 01.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen
einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
die Träger darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren auf einen
Umweltbericht verzichtet wird. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten
Gutachten zum Bereich Verkehr und Schall sind in den Entwurf des Bebauungsplans
eingeflossen. Untersuchungen zum Boden liegen noch nicht abschließend für die
Gesamtfläche vor. Die bisher bekannten Bodenbelastungen auf dem EON - Avacon
Gelände sind dem Eigentümer und der Stadt als Käufer bekannt. Es gehen aber
keine Emissionen oder Gefahren von dem Grundstück aus. Bis zum Satzungsbeschluss
werden mit der EON - Avacon verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit
Bodenverunreinigungen getroffen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 120
„Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ nebst Entwurf der Begründung zu
und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser
Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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