Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2917/08  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen"; Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
09.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße / An den Reeperbahnen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der insbesondere die Art der Nutzung festsetzt. Die ursprünglich geplante Nutzungsart Kerngebiet (MK) wurde inzwischen zugunsten von Mischgebiet (MI) geändert. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg ist ein großer Teil als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a wird der Flächennutzungsplan anschließend im Wege der Berichtigung angepasst.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.03.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 07.03.2008 bis 01.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren auf einen Umweltbericht verzichtet wird.

 

Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Gutachten zum Bereich Verkehr und Schall sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Untersuchungen zum Boden liegen noch nicht abschließend für die Gesamtfläche vor. Die bisher bekannten Bodenbelastungen auf dem EON - Avacon Gelände sind dem Eigentümer und der Stadt als Käufer bekannt. Es gehen aber keine Emissionen oder Gefahren von dem Grundstück aus. Bis zum Satzungsbeschluss werden mit der EON - Avacon verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit Bodenverunreinigungen getroffen.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                           150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht (17 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 BP 120 VO 291708 (349 KB)      
Anlage 3 3 B120 Entwurf Begründung VO291708 (465 KB) PDF-Dokument (240 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem  Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ nebst Entwurf der Begründung zu und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.