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Vorlage - VO/2879/08  

 
 
Betreff: 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg";
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die 63. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ mit dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich aufzustellen.

Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von Sonderbauflächen (großflächiger Einzelhandel), gemischter Baufläche und Wohnbaufläche.  Das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Firma Garbersbau soll einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zugeführt werden.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 28.02.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 13.03.2008 bis 26.03.2008 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 12.03.2008 bis 11.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Es erfolgte ein Bericht im Ortsrat Oedeme am 27.03.2008 und eine Bürgerversammlung in Rettmer am 31.03.2008.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Der Umweltbericht ist identisch im Bebauungsplanverfahren sowie im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Plan des Änderungsbereiches ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan, Begründung einschließlich Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 58_Änderungsbereich Jan 08-Layout1 (361 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht..58. (17 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 3 3 Begr.F-Plan 58. Änd (533 KB) PDF-Dokument (249 KB)    
Anlage 4 4 1-Entwurf-Umweltbericht-B-Plan 131_lüneburg (275 KB) PDF-Dokument (186 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Dem Auslegungsbeschluss der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße /Häcklinger Weg“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.