Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung von Sondergebiet (großflächiger
Einzelhandel), Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet. Das bisher gewerblich genutzte Gelände der
ehemaligen Firma Garbersbau soll einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung
zugeführt werden. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
28.02.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in
der Zeit vom 13.03.2008 bis 26.03.2008 zur Einsichtnahme aus. Die Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 12.03.2008 bis 11.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen
einzusehen und Stellung zu nehmen. Es erfolgte ein Bericht im Ortsrat Oedeme am
27.03.2008 und eine Bürgerversammlung in Rettmer am 31.03.2008. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
abzugeben. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wird, falls erforderlich, im
Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Der
Umweltbericht ist identisch im Bebauungsplanverfahren sowie im
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes. Als nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB
über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr.
131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ nebst Entwurf der
Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||