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Vorlage - VO/2849/08  

 
 
Betreff: Benennung von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau MenkeAktenzeichen:Vertrauenspersonen Schöffenwahl
Federführend:30 - Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2009 – 2013 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt beim Amtsgericht Lüneburg ein Ausschuss zusammen, der sich aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als Vorsitzender, einem durch die Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammensetzt. Die Aufgabe des Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre amtierenden Schöffen und Hilfsschöffen auszuwählen. Zum anderen hat der Ausschuss über die gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu entscheiden.

 

Gemäß Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sind für den Amtsgerichtsbezirk von der Hansestadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht bis zum 01.07.2008 drei Vertrauenspersonen zu benennen. Die zu benennenden Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                        60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lüneburg benennt gemäß § 40 GVG folgende Vertrauenspersonen für den in 2008 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss:

 

  1. Herrn Eduard Kolle
  2. Herrn Bernd Hufenreuter
  3. Herrn Ulrich Ziegert

 

Als Vertreter werden folgende Personen benannt:

 

  1. Herr Andreas Meihsies
  2. Herr Holger Nowak