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Sachverhalt: In
diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode
2009 – 2013 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der
Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt
neben den Berufsrichtern mitentscheiden. Gemäß
§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt beim Amtsgericht Lüneburg ein
Ausschuss zusammen, der sich aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als
Vorsitzender, einem durch die Landesregierung zu bestimmenden
Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammensetzt.
Die Aufgabe des Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die
Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre
amtierenden Schöffen und Hilfsschöffen auszuwählen. Zum anderen hat der
Ausschuss über die gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu
entscheiden. Gemäß
Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sind für
den Amtsgerichtsbezirk von der Hansestadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht
bis zum 01.07.2008 drei Vertrauenspersonen zu benennen. Die zu benennenden
Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Stadt Lüneburg benennt gemäß § 40 GVG folgende Vertrauenspersonen für den in
2008 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss:
Als
Vertreter werden folgende Personen benannt:
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