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Sachverhalt: Der Kreideberg stellt ein einheitlich gestaltetes
Wohnbaugebiet der 60er und frühen 70er-Jahre dar. Da der Modernisierungs- und
Ausbaubedarf zunimmt, entsteht ein erhöhter Veränderungsdruck. Um bei anstehenden Baumaßnahmen den Gebietscharakter
ausreichend sichern zu können, soll der Bebauungsplan durch die fehlende
örtliche Bauvorschrift und damit durch einen Gestaltungsrahmen ergänzt werden. Am
17.07.2007 wurde durch den Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg ein
Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33
„Kreideberg-Nord“ gefasst (Vorlage Nr. VO/2389/07). Da
das Hinzufügen einer textlichen Festsetzung und einer örtlichen Bauvorschrift
keine inhaltliche Änderung von Festsetzungen des eigentlichen Bebauungsplans
darstellt, sondern lediglich hinzugefügt werden und diesen ergänzen, wird der
Beschluss vom 17.07.2007 aufgehoben. Die
Einfügung einer textlichen Festsetzung zu Gebäudehöhen und einer örtlichen
Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden soll
nunmehr als 1. Ergänzung der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
33 „Kreideberg-Nord“ beschlossen werden. Der
Entwurf des Textes ist als Anlage beigefügt. In
einem ersten Verfahrensschritt soll dieser Entwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgehängt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,--
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan Text
der textlichen Festsetzung und der örtlichen Bauvorschrift Die
zeichnerische Anlage zur örtlichen Bauvorschrift wird im Sitzungsraum
ausgehängt
Beschlussvorschlag:
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