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Sachverhalt: Dem
Rat der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag über die 1. Ergänzung
der örtlichen Bauvorschrift zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“
und die 1. Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ vor. Die
Überarbeitung und Änderung der örtlichen Bauvorschrift wird einige Zeit in
Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen
werden, die negativen Einfluss auf den Stadtteil / das Stadtbild nehmen, soll
die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 2-08 beschlossen werden.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der
Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33
„Kreideberg-Nord“ überein, die durch eine örtliche Bauvorschrift
ergänzt werden. Die
gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu
verlängern. Der
Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung
des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der
Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan
und Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt
Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne
Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33
„Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung
des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung. |
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