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Vorlage - VO/2846/08  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg" und Nr. 33 "Kreideberg-Nord"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Klang
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
26.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag über die 1. Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und die 1. Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ vor.

 

Die Überarbeitung und Änderung der örtlichen Bauvorschrift wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf den Stadtteil / das Stadtbild nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 2-08 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ überein, die durch eine örtliche Bauvorschrift ergänzt werden.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan und Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung V2-2008 TN (27 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 Verändsperre (402 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.