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Vorlage - VO/2841/08  

 
 
Betreff: Gesamtschule; Anträge der Fraktion Die Linke vom 15.11.2007 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
11.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Anträge der Fraktion Die Linke vom 15.11.2007 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2008 wurden in der Ratssitzung am 28.02.2008 gemeinsam behandelt und zur weiteren Beratung in den Schulausschuss überwiesen.

In den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen wurde der derzeitige rechtliche Rahmen dargestellt:

 

Die rechtliche Grundlage für Gesamtschulen bildet § 12 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 03. März 1998 (NGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 339).

Bei der Gesamtschule in integrierter und kooperativer Form handelt es sich um eine Schulform der allgemein bildenden Schule im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1e NSchG.

Das Niedersächsische Schulrecht kennt die Form einer Gesamtschule seit Erlass des Gesetzes von 1974. Im Änderungsgesetz 1980 war die Gesamtschule jedoch nur als „schulisches Angebot“ vorgesehen, was mit Änderungsgesetz von 1993 wieder in eine reguläre Schulform umgewandelt wurde.

Zum Änderungsgesetz 2003 wurde eine Streichung des Gesamtschulparagraphen diskutiert, schließlich aber die Formulierung des § 12, Abs. 1 Satz 3 eingebracht, dass neue Gesamtschulen nicht mehr errichtet werden dürfen.

Im Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.11.2007 und im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2008 wird auf die angekündigte Aufhebung bzw. Lockerung dieses Ganztagsschulverbotes Bezug genommen.

 

Inzwischen liegen im Niedersächsischen Landtag unterschiedliche Gesetzentwürfe aller Fraktionen vor:

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 25.03.2008,

Gesetzentwurf der SPD - Fraktion vom 31.03.2008,

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.04.2008,

gemeinsamer Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion DIE LINKE vom 29.04.2008.

 

In der Zielrichtung, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung, soll es demnach wieder möglich sein, neue Gesamtschulen in Niedersachsen zu errichten.

Z. Zt. befinden sich die Gesetzentwürfe im Anhörungsverfahren.

 

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) ist nach § 12 Abs. 2 NSchG

- unabhängig von den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium

- nach Schuljahrgängen gegliedert.

 

In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) sind nach § 12 Abs. 3 NSchG

- Hauptschule, Realschule und Gymnasium in einer Schule verbunden nebeneinander stehende Schulformen,

- die aufeinander bezogene Schulzweige darstellen und

überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden gegliedert sind.

 

Die Gesamtschule kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden (§ 12 Abs. 4).

 

Das Antragsverfahren ist unmittelbar in § 12 Abs. 3 NSchG geregelt – nicht in § 106 NSchG, der ansonsten die Organisation öffentlicher Schulen regelt.

 

Bei diesem Antragsverfahren kann es sich nur um die Umwandlung einer bestehenden KGS in eine „Regelform“ handeln, so der Kommentar zum NSchG (Seyderheim/Nagel/Brockmann), da § 12 NSchG ja unter dem Neuerrichtungsverbot nach Abs. 1, Satz 3 steht.

Der Kommentar weiter dazu in Abgrenzung zu § 106 NSchG:

„Wenn die organisatorische Umstrukturierung einer Schule vom Gesetz nicht als Fall des § 106, sondern als eigenständiger Vorgang angesehen wird, ist das eine Entscheidung bildungspolitischer Natur, die rechtssystematisch nicht bedenkensfrei sein kann. Denn es geht hier rechtlich um die Aufhebung von Schulzweigen, die unter einem gemeinsamen Dach betrieben werden, nicht unähnlich der Figur der in Schulzweigen zusammengefassten Schule i.S. des § 106 Abs. 4, besonders auch der nach Nr. 2 und 3 – z.B. Hauptschule und Realschule. Auch hier wird die gemeinsame Dach-Schule in „Schulzweige entsprechend den Schulformen“ gegliedert…. Die Aufhebung von Schulzweigen als Schulorganisationsakt ist eine äußere Schulangelegenheit.“

Die Schulzweige einer KGS sind pädagogisch „aufeinander“ bezogen, die pädagogische Zusammenarbeit ist auch in § 106 Abs. 4 für eine zusammengefasste Schule vorgesehen.

 

Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.07.2007 werden die Hauptschule Kreideberg und die Christiani-Realschule  zum Schuljahr 2008/2009 zu einer Schule zusammengefasst.

Die Genehmigung der Landesschulbehörde zur Zusammenfassung der Hauptschule und Realschule Kreideberg erging am 02.11.2007.

 

Die Zusammenfassung als Haupt- und Realschule nach § 106 Abs. 4 NSchG ist die

- organisatorische Zusammenfassung unter einer Schulleitung,

- bei Gliederung in Schulzweige entsprechend der Schulformen (Hauptschule und Realschule) und

- organisatorischer und pädagogischer Zusammenarbeit der Schulzweige.

 

Soweit der Auszug aus den Stellungnahmen zu den derzeitigen rechtlichen Bedingungen.

 

Jedoch ist eine Schulgesetzänderung nach derzeitigen Ankündigungen erst nach der Sommerpause vorgesehen, mögliche neue Gesamtschulen sollen dann frühestens zum 01.08.2009 genehmigt werden können. Pressemitteilungen der letzten Monate kündigen zudem bestimmte Bedingungen an die Genehmigung neuer Gesamtschulstandorte an, z.B. dass auch andere Schulformen daneben bestehen bleiben, weiterhin muss ein „qualifizierter Elternwille“ abgefragt werden und die Gesamtschule soll vermutlich mit einer Mindestzügigkeit ( 4 zügig ) gebildet werden.

 

Daneben wäre noch die Frage der Schulträgerschaft zu klären. Der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU und FDP nennt ausdrücklich den Landkreis und die kreisfreien Städte. Gleichwohl vertritt der Niedersächsische Städtetag die Auffassung, dass in Anwendung von § 102 NSchulG auch z.B. eine große selbständige Stadt wie die Hansestadt Lüneburg als Schulträger in Frage kommen sollte. 

 

Zu den einzelnen Punkten des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Als möglicher Standort einer Gesamtschule in Lüneburg ist nicht die Umwandlung eines bestehenden Schulstandortes (z.B. Schulzentrum Kreideberg laut Antrag der Fraktion Die Linke) vorgesehen.

Ein möglicher neuer Standort im Gebäude der ehemaligen Fachhochschule Volgershall ist derzeit in der Prüfung. Die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis haben dazu das Gespräch mit der Universität aufgenommen.

Es wird möglich sein, in der Sitzung dazu einen aktuellen Stand vorzustellen.

2. Die Prüfung der Möglichkeiten zur Realisierung einer Gesamtschule auf dem zukünftigen Baugebiet Schlieffenpark sind aufgrund o. g. Standortprüfung zunächst zurückgestellt worden.

3. Das Gutachten des Landkreises Lüneburg zur Schulentwicklungsplanung stellt eine „sicherlich eher geringe zu erwartende Veränderung in der gymnasialen Schullandschaft u. a. bei Einrichtung einer Gesamtschule in Stadt oder Landkreis Lüneburg“ fest.

4. Kosten für die Realisierung einer Gesamtschule können derzeit noch nicht beziffert werden, da z.B. bei dem unter 1. beschriebenen möglichen Standort z.B. notwendige bauliche Kosten noch zu ermitteln wären. Auch die Frage von möglicherweise entfallenden Fahrtkosten kann erst geklärt werden, wenn die Standortfrage feststeht.

 

 

Ergänzung zur Sitzung am 11.11.2008:

Es wird auf die Ausführungen in VO/3044/08: Gesamtschule verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 28

Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 28.02.2008

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Die Linke (1029 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Bündnis 90 Die Grünen (833 KB)