Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 14.03.2008 ist mit Wirkung vom 01.04.2008 ein gemeinsamer Integrationsbeirat für Stadt und Landkreis Lüneburg gebildet worden. Die Amtszeit des Integrationsbeirates entspricht der Wahlperiode des Rates der Hansestadt Lüneburg bzw. des Kreistages. Die Zusammensetzung des Integrationsbeirates ergibt sich aus § 4 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg. Danach sind 5 der 28 Mitglieder des Integrationsbeirates durch die im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen zu benennen. Das Besetzungsverfahren nach § 5 sieht vor, dass die Vertreterinnen/ Vertreter der Fraktionen nach § 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 und ihre Stellvertreterinnen/ Stellvertreter auf Vorschlag der jeweiligen Fraktionen vom Rat bzw. Kreistag bestimmt werden. Der Rat beruft als Vertreterinnen / Vertreter der Stadt
Lüneburg für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den
gemeinsamen Integrationsbeirat von Stadt und Landkreis Lüneburg: SPD-Fraktion ___________________ ____________________ CDU-Fraktion ___________________ ____________________ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ___________________
____________________ FDP-Fraktion ___________________ ____________________ Fraktion DIE LINKE ___________________ ____________________ Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt die Berufung der genannten Vertreter/Innen in den gemeinsamen
Integrationsbeirat von Stadt und Landkreis Lüneburg. |
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