Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Step
ist eine gemeinnützige Einrichtung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern
sowie für junge Volljährige. Die gesetzliche Grundlage sind die §§ 30 und 41
des SGB VIII. Das Leistungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige. Der pädagogische Ansatz geht davon aus, dass Familien häufig
mehrfach belastet sind (Familienstress, Schulschwierigkeiten, soziale Isolation
etc.) Aufgrund dessen wird die Hilfeform nach dem individuellen Bedarf und
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation gemeinsam mit der Familie
und der Jugendhilfe entwickelt. Bei
Step werden gleichaltrige Kinder mit ganz unterschiedlichen Problemlagen in
Gruppen zusammengebracht, um nicht nur von den anleitenden Pädagogen, sondern
auch von Gleichaltrigen, z.B. soziale Fähigkeiten und neue Verhaltensweisen zu
erlernen. Besonders
hervorzuheben ist die Verbindung von Elternarbeit und Trainingsangebot. Davon
ausgehend, dass es auslösende Faktoren für auffälliges Verhalten gibt, ist der
Zusammenhang mit chaotischen oder dysfunktionalen Strukturen und gestörte
Beziehungen innerhalb der Familie zu suchen. Viel ist erreicht, wenn es
gelingt, durch eine fachliche gute Zusammenarbeit mit den Eltern die auslösenden
Faktoren herauszufinden und durch bessere Umgehens- und Verhaltensweisen zu
ersetzen. Trotzdem bleibt der Aspekt unberücksichtigt, dass Kinder- und Jugendliche
bereits über Jahre hinweg bestimmte (problematische) Verhaltensweisen
entwickeln, die sie im Alltag erfolgreich anwenden (zumindest aus Sicht der
Kinder und Jugendlichen), z.B. indem sie eigene Interessen mit Aggressionen
durchsetzen oder durch Vermeidungsverhalten sich unangenehmen Situationen
entziehen. Auch wenn sich durch eine sozialpädagogische Arbeit mit den Eltern
die familiäre Gesamtsituation stark verbessert hat, stehen den betroffenen
Kindern und Jugendlichen dadurch noch lange keine alternativen
Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese müssen erst noch erworben werden.
Das Konzept von Step ist, dass mit den Familien neue Interaktionsformen
entwickelt werden und gleichzeitig mit den Kindern und Jugendlichen daran
gearbeitet, wird in sozialen Trainingsprogrammen Kompetenzen zu erwerben und
neue Verhaltensweisen zu erlernen (die Mitarbeiter/innen der Jugendämter von
Stadt und Landkreis Lüneburg sind sehr angetan von dem verblüffenden Erfolg
dieser Konzeption). Die Zusammenarbeit mit den Kinder und Jugendlichen
gestaltet sich in unterschiedlichen Trainings. Die begleitende Beratung der Eltern
ist unerlässlich, damit der wirksame Transfer der in den Trainings erworbenen
Kompetenzen in den Alltag gelingt. Hierzu gehört auch z.B. die Zusammenarbeit
mit Lehrern und Vertreter/Innen der Jugendhilfe. Hier
eine kurze Zusammenfassung der Konzeption (Herr und Frau Kämpfer könnten auf
Wunsch in der Sitzung ergänzend berichten): -
Jede
Gruppe wird individuell zusammengestellt unter Berücksichtigung spezifischer Faktoren,
wie Alter, Symptomatik, Entwicklung und der verbal-kognitiven Fähigkeiten. -
Die
Gruppen laufen in der Regel ein Jahr bei 1 ½-stündigen wöchentlichen Treffs.
Die Gruppe fängt gemeinsam an und hört gemeinsam auf. Das Leistungsangebot
beruht auf Freiwilligkeit. Wird das Angebot von den Kindern, Jugendlichen und
den Eltern angenommen, ist die Teilnahme an den Trainings verbindlich. -
Für
jedes Gruppenangebot gibt es ein strukturiertes Programm, das aus verschiedenen
Bausteinen besteht. Die einzelnen Module des Programms sind jeweils dem
einzelnem Kind oder Jugendlichen innerhalb der Gesamtgruppe angepasst. -
Individuelle
Einzel-Trainings ermöglichen es den Kindern sich auf die Gruppenangebote
einzulassen, ohne sich hinter ihre erprobten Verhaltensweisen
(Vermeidungsverhalten, Aggression) zu verstecken. -
Besonders
hervorzuheben ist die Dokumentation sowohl des Einzelfalles als auch der Gruppe
gesamt. Für jeden Teilnehmer werden nach einer Gruppen- oder Einzelsitzung
Protokolle angefertigt. Zum einen wird hier durch ein prozessorientiertes
Vorgehen ermöglicht und zum anderen kann die Entwicklung jedes einzelnen
Teilnehmers nachvollzogen werden. Jede Gruppensitzung wird per Video
aufgezeichnet. Die Ziele der einzelnen Trainings können folgende
sein – hier nur beispielhaft aufgezählt: -
Förderung
von Konflikt- und Problemlösungsstrategien -
Vermeidung
aggressiver Verhaltensweisen -
Erlernen
eines angemessenen Umgangs mit frustrierenden Situationen -
Entwicklung
von Selbstkontrolle und Selbstreflektionsmöglichkeiten -
Kritik
und Lob angemessen äußern und annehmen können -
Aufbau
eines positiven Selbstkonzeptes -
Aufbau
tragfähiger Beziehungen zu Gleichaltrigen -
Entwicklung
eines ausdauernden Arbeitsverhaltens -
Eigene
Vorstellungen und Erwartungen angemessen äußern können -
Entwicklung
von Kontakten zu Gleichaltrigen -
Entwicklung
von alltäglichen Handlungskompetenzen -
Abbau
von Vermeidungsverhalten (z.B. Schuleschwänzen) -
Abbau
von Ängsten vor Gruppen und Gleichaltrigen Step wird seit 2004 von den Jugendämtern Stadt und
Landkreis Lüneburg begleitet. Es wird der Einrichtung, vertreten durch Frau und
Herrn Kämpfer, eine hervorragende Arbeit bescheinigt. Durch ihr konsequentes,
empathisches und engagiertes Verhalten lassen sich Kinder, Jugendliche und
deren Eltern und junge Volljährige auf die Trainings ein. Sie fühlen sich
wertgeschätzt und entwickeln ein hohes Maß an Veränderungswillen und die
Bereitschaft, sich auch unangenehmen Dingen zu stellen. Herr und Frau Kämpfer,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Step leisten wertvolle Beiträge bei
Fallgesprächen im Jugendamt und es sind auch kompetente Gesprächspartner mit
niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und im Zusammenwirken mit
der KJPP des Psychiatrischen Klinikums. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und erteilt
Step gegenüber die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Der
Einrichtung ist bekannt, dass die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII keine
finanziellen Auswirkungen nach sich zieht. |
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