Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die
Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die südlich und westlich an den Waldfriedhof
angrenzende Fläche städtebaulich zu nutzen. Im
derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist
die Fläche gegenwärtig als Fläche
für Forstwirtschaft, Fläche für Landwirtschaft und Grünfläche/Friedhof
dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr die Darstellung als Wohnbaufläche sowie als
Grünfläche mit Kompensationsmaßnahmen. Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert. Der
gesamte Änderungsbereich beträgt ca. 43 ha und ist in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage zeichnerisch dargestellt. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 138 „Tiergartenkamp“
vorgesehen. Als
erster Verfahrensschritt zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Tiergartenkamp“ ist zunächst der Änderungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Ferner
kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung
sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen. Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches ist in der Anlage beigefügt
und Bestandteil der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan
Beschlussvorschlag: 1.
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den
Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Teilbereich „Tiergartenkamp“ in einem 65. Änderungsverfahrens zu ändern.
Ziel der Planung ist die Darstellung als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit
Kompensationsmaßnahmen. 2.
Im Rahmen des Verfahrens zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |