Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach
§ 22 Abs. 3 HeimG besteht für die Heimaufsichtsbehörden die gesetzliche
Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht für die Situation der
Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen / Bewohner zu erstellen. Der
vorherige Bericht datiert vom 09.05.2006 und wurde dem Sozial- und
Gesundheitsausschuss in der Sitzung am 12.06.2006 vorgelegt. Der
jetzige Tätigkeitsbericht ist für die
Jahre 2006 und 2007 erstellt worden. Eine Übersendung an das Nieders.
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ist nicht mehr
erforderlich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in
€) 100 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Tätigkeitsbericht
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