Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Sowohl
die Polizeiinspektion Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg als
Gefahrenabwehrbehörde und zugleich Veranstalterin der Volksfeste und Jahrmärkte
auf dem Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ betrachten mit Sorge die
zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft einzelner Besucherinnen und
Besucher bzw. Besuchergruppen. Hierbei handelt es sich nicht um ein
Lüneburg-spezifisches, sondern ein bundesweit festzustellendes Phänomen, das z.
B. die Stadt München zum Erlass einer Verordnung über das Oktoberfest
(Oktoberfestverordnung) veranlasst hat. In
enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Lüneburg ist der beigefügte Entwurf
einer Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem
Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ erarbeitet worden. In dieser
Verordnung wird vor allem festgelegt, welche Gegenstände auf das Volksfestgelände
nicht eingebracht werden dürfen, und wie sich Besucherinnen und Besucher
auf dem Gelände zu verhalten haben. Die Verordnung bietet die Rechtsgrundlage
dafür, bei Verstößen gegen eine Vorschrift über den Verkehr auf dem
Veranstaltungsgelände und das Verhalten der Besucherinnen und Besucher auf dem
Volksfestgelände einzuschreiten und sie als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des §
59 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (Nds. SOG) zu ahnden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Volksfestverordnung
Hansestadt LG 2008-02-04.pdf
Beschlussvorschlag: Die
beigefügte Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände
„Sülzwiesen“ (Volksfest- und Jahrmarktverordnung) wird erlassen. |
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