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Vorlage - VO/2735/08  

 
 
Betreff: Bericht der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung bei der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 11 - Personal & Interner Service Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 18.09.06 bis 16.11.06 eine überörtliche Prüfung bei der Hansestadt Lüneburg durchgeführt. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2002 bis 2005. Aus Gründen der Aktualität wurden Sachverhalte des Haushaltsjahres 2006 mit einbezogen. Die Prüfungsdurchführung ist der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 27.07.06 – 10710-355022 – angekündigt worden.

 

Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus § 121 NGO. Danach unterliegt die Hansestadt Lüneburg der überörtlichen Prüfung nach Maßgabe des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes.

 

Die Durchführung dieser Prüfung obliegt der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt (§ 2 Abs. 1 NKPG). Die überörtliche Prüfung hat festzustellen, ob das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Hansestadt Lüneburg rechtmäßig und wirtschaftlich geführt wird und das Kassenwesen zuverlässig eingerichtet ist. Die NKPA soll deren Haushaltswirtschaft durch Prüfung und Beratung in selbstverwaltungsgerechter Weise fördern, insbesondere Verbesserungsvorschläge unterbreiten und Vergleichsmöglichkeiten nutzen (§ 2 Abs. 2 NKPG). Die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes werden durch die beigefügte Anlage 1 dem Rat bekannt gemacht. Der Prüfbericht sowie der Schriftverkehr können im Bereich Interner Service der Hansestadt Lüneburg, Rathaus, Zimmer 7, bei Herrn Seeger eingesehen werden.

 

Schwerpunkte dieser überörtlichen Prüfung waren die Verwaltungsbereiche Haushalts- und Finanzwirtschaft, Verwaltungsorganisation, Personalwesen, Beteiligungen, Einrichtungen mit Gebühren, Kassenwesen und örtliches Prüfungswesen.

 

Als Anlage 2 ist die synoptische Darstellung von Teilziffern des Prüfberichtes und einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung angefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung gilt es, einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem Prüfbericht voranzustellen.

 

Der insgesamt positive Tenor des Prüfberichtes, insbesondere unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Hansestadt Lüneburg, wird durch eine Vielzahl von Prüfanmerkungen der NKPA deutlich. Die erheblichen Bemühungen der Hansestadt Lüneburg, zur Konsolidierung beizutragen und durch eine Vielzahl von Maßnahmen dem Haushaltsdefizit entgegenzuwirken, werden durch die NKPA anerkannt und gewürdigt.

 

Zwar wird die Haushalts- und Finanzsituation der Hansestadt Lüneburg im Gesamtergebnis als angespannt dargestellt. Diese Feststellung allein reicht allerdings nicht aus, um die Anstrengungen der Hansestadt Lüneburg deutlich zu machen, diesen Entwicklungen entgegenzusteuern. Eine Vielzahl von Maßnahmen sind in dem Prüfungszeitraum eingeleitet oder weitergeführt worden, die auch dazu führen, dass die NKPA dieser Anstrengung seitens der Hansestadt Lüneburg positive Rechnung trägt. Im Einzelnen stellt die NKPA in verschiedenen Bereichen die verwaltungsseitige finanztechnische und organisatorische Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung dar. So wurde beispielsweise bei der Führung der Haushaltswirtschaft festgestellt, dass aufgrund der in den letzten Monaten zu verzeichnenden deutlichen Verbesserung der Konjunkturlage in Deutschland die Einnahmen der Hansestadt Lüneburg in nächster Zeit einen positiven Verlauf nehmen. Diese Entwicklung und die von der Stadt Lüneburg eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen dürften dazu führen, dass sich die finanzielle Lage der Stadt Lüneburg in naher Zukunft bessert.

 

Über die Wirtschaftsführung der nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten Einrichtungen (§§ 110, 113 NGO) für den Prüfungszeitraum (Städtisches Klinikum und Anna-Vogeley-Seniorenzentrum) wurde festgehalten, dass die Ergebnisse der nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten optimierten Regiebetriebe der Hansestadt Lüneburg während des Prüfungszeitraums eher geringe Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Hansestadt Lüneburg hatten. Dies wird auch daran deutlich, dass beide Einrichtungen inzwischen in einer Rechtsform der gGmbH betrieben werden und hierfür seitens der Hansestadt Lüneburg die Maßgabe erhalten haben, zukünftig ohne Zuschüsse auskommen zu müssen. Da die dauerhafte Vermeidung von Zuschüssen gegenüber dem Städtischen Klinikum in entsprechender Höhe auch eine Haushaltsentlastung für die Hansestadt Lüneburg darstellt, erscheinen die hierfür notwendig gewordenen Aufwendungen durchaus angemessen, weil, was aus Sicht der NKPA noch viel wichtiger ist, auf diesem Wege auch der Bestand der Einrichtungen an sich gesichert werden konnte.

 

Zum Rechnungslegungs- und Entlastungsverfahren wurde festgestellt, dass, wie bereits auch das Kommunalprüfungsamt der ehemaligen Bezirkregierung in seinem letzten Prüfbericht für die Haushaltsjahre 1994 bis 1999 herausgestellt hat, die Hansestadt Lüneburg zu den wenigen Kommunen gehört, die die Jahresfrist für die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 101 NGO a. F.) eingehalten hat. Auch während des Prüfungszeitraumes hat die Hansestadt Lüneburg sowohl die Erstellung der Jahresrechnung (§ 100 Abs. 2 NGO a. F.) als auch die Beschlüsse über die Jahresrechnungen, die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 101 Abs. 1 NGO a. F.) wiederum in allen Jahren fristgerecht vorgenommen bzw. gefasst.

 

 

Darüber hinaus wurde von der NKPA festgestellt, dass das Verfahren zur Aufnahme von Krediten während des Prüfungszeitraumes und auch danach den einschlägigen Vorschriften entsprach. Hinsichtlich der Verwaltung von Vermögen, Schulden und Rücklagen wurde durch die NKPA deutlich gemacht, dass die Stadt Lüneburg in den Haushaltsjahren 2002 bis 2004 ihrer Verpflichtung, Bestandsverzeichnisse und Vermögensnachweise zu führen (§§ 38 und 39 GemHV), nachgekommen ist.

 

Zu den allgemeinen Bedingungen der Verwaltungsorganisation und den damit einhergehenden Rahmenbedingungen der Aufbauorganisation wurde festgestellt, dass die Verschlankung in der Aufbauorganisation bei der Hansestadt Lüneburg durch die NKPA begrüßt wird. Soweit das Verschmelzen von Dezernats- und Fachbereichsleiterebene fortgeführt wird, sollte sich die Breite der verbleibenden Leitungsebene an einer angemessenen Leitungsspanne orientieren. Auch die Umorientierung bei der Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente durch die Einführung des NKR war nach Auffassung der NKPA sachgerecht. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten der Hansestadt Lüneburg im Sinne der Aufgabenkritik begrüßt. Hinsichtlich des betrieblichen Vorschlagswesens wurde festgestellt, dass es gut angenommen wurde und aus der Sicht der NKPA gut geeignet ist, die Mitarbeiterschaft zu motivieren, sich kontinuierlich mit Verbesserungsmöglichkeiten auseinandersetzen zu können.

 

Auch die Aktivitäten zum Bürokratieabbau werden von der NKPA ausdrücklich begrüßt. Zum neuen kommunalen Rechnungswesen ist seitens der NKPA festgestellt worden, dass es erfreulich ist, dass damit einhergehend die Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente nunmehr mit Nachdruck vorangetrieben werden. Die Hansestadt Lüneburg ist somit bezüglich der Einführung der betriebswirtschaftlichen Steuerungselemente auf einem guten Weg. Auch hinsichtlich der Bildung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft werden seitens der NKPA positive Strukturen erkannt. Die Ausweitung des betriebswirtschaftlichen Fachverstandes wird durch die NKPA begrüßt.

 

Ebenso wird darauf eingegangen, dass die Hansestadt Lüneburg überlegt, Dienstleistungszentren mit Hausmeisterpools, die für mehrere Gebäude zuständig sind, einzurichten. Damit bewegt sich die Hansestadt Lüneburg mit ihren Überlegungen im aktuellen Trend. Durch die Poolbildung in Dienstleistungszentren können die verschiedenen handwerklichen Fähigkeiten der Hausmeister besser genutzt und Synergieeffekte erzielt werden. Erfahrungsgemäß ist eine Verringerung der hausmeisterfremden Tätigkeiten zu erwarten. Gleichzeitig sollte durch die Betreuung mehrerer Gebäude durch einen Hausmeister nach den Schulzeiten bzw. Öffnungszeiten eine Reduzierung der Bereitschafts- und Einsatzzeiten möglich sein, was letztendlich zu einem geringeren Personalbedarf führt.

 

Im Rahmen der Bewertung des Personalwesens konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Ist-Stellen sich im Betrachtungszeitraum um 100,5 Stellen vermindert hat. Dem Abbau der Soll-Stellen im Stellenplan als Resultat der Haushaltskonsolidierung ist damit ein Abbau der Ist-Stellen gefolgt. Der Anteil der freien Stellen ist im Betrachtungszeitraum nahezu konstant und liegt unterhalb der 5 %-Marke. Dieses geht zwar zu Lasten der Flexibilität, erscheint aber unter den notwendigen Konsolidierungsbemühungen sachgerecht.

 

Zur Führung und Einhaltung des Stellenplanes wurde von der NKPA festgestellt, dass die Stellenpläne, deren Übersichten, Erläuterungen und Berechnungen nach Auffassung der NKPA gut geeignet sind, die personellen Verhältnissen in der Hansestadt Lüneburg sachgerecht widerzuspiegeln und sind ein geeignetes Steuerungsinstrument der Verwaltung. Der Stellenplan ist übersichtlich, funktional und entspricht den Anforderungen im Hinblick auf qualitative und quantitative Aussagen.

 

Zusammenfassend kann für die Personalausgaben festgestellt werden, dass sich die Personalausgaben ab 2003 verringert haben und sich die Entwicklung der reduzierten Stellen in den verringerten Personalkosten widerspiegelt. Durch die Verwaltungsreform und das städtische Haushaltskonsolidierungskonzept sind wirkungsvolle Instrumente eingesetzt worden, um einer weiteren Steigerung der Personalkosten, mithin der Ausgaben des Verwaltungshandelns, entgegen zu wirken. Durch die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und der damit verbundenen Transparenz der Kosten sind weitere Einsparpotentiale in Sicht.

 

Das Instrument der Altersteilzeit wird durch die Hansestadt Lüneburg konsequent zum Stellenabbau und damit zur Reduzierung der Personalausgaben eingesetzt.

 

Zu den einzelnen Beteiligungen wurde ausgeführt, dass mit der Reduzierung bzw. dem Wegfall des Zuschusses an die Kurmittel GmbH bereits ein nennenswerter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird. Eine mögliche künftige Gewinnausschüttung würde diesen Beitrag noch erhöhen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         250,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.       Synoptische Darstellung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 ZusammenfassungGesamtbericht (81 KB)      
Anlage 1 2 Synoptische Darstellung NKPA (223 KB) PDF-Dokument (195 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der wesentliche Inhalt des Prüfberichtes wird zur Kenntnis genommen.