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Sachverhalt: Die
Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 18.09.06 bis
16.11.06 eine überörtliche Prüfung bei der Hansestadt Lüneburg durchgeführt.
Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2002 bis 2005. Aus Gründen der Aktualität
wurden Sachverhalte des Haushaltsjahres 2006 mit einbezogen. Die
Prüfungsdurchführung ist der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 27.07.06
– 10710-355022 – angekündigt worden. Der
Prüfungsauftrag ergibt sich aus § 121 NGO. Danach unterliegt die Hansestadt
Lüneburg der überörtlichen Prüfung nach Maßgabe des Niedersächsischen
Kommunalprüfungsgesetzes. Die
Durchführung dieser Prüfung obliegt der Niedersächsischen
Kommunalprüfungsanstalt (§ 2 Abs. 1 NKPG). Die überörtliche Prüfung hat
festzustellen, ob das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Hansestadt
Lüneburg rechtmäßig und wirtschaftlich geführt wird und das Kassenwesen
zuverlässig eingerichtet ist. Die NKPA soll deren Haushaltswirtschaft durch Prüfung
und Beratung in selbstverwaltungsgerechter Weise fördern, insbesondere
Verbesserungsvorschläge unterbreiten und Vergleichsmöglichkeiten nutzen (§ 2
Abs. 2 NKPG). Die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes werden durch die
beigefügte Anlage 1 dem Rat bekannt gemacht. Der Prüfbericht sowie der
Schriftverkehr können im Bereich Interner Service der Hansestadt Lüneburg,
Rathaus, Zimmer 7, bei Herrn Seeger eingesehen werden. Schwerpunkte
dieser überörtlichen Prüfung waren die Verwaltungsbereiche Haushalts- und Finanzwirtschaft,
Verwaltungsorganisation, Personalwesen, Beteiligungen, Einrichtungen mit Gebühren,
Kassenwesen und örtliches Prüfungswesen. Als
Anlage 2 ist die synoptische Darstellung von Teilziffern des Prüfberichtes und
einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung angefügt. Aus
Sicht der Verwaltung gilt es, einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem
Prüfbericht voranzustellen. Der
insgesamt positive Tenor des Prüfberichtes, insbesondere unter Berücksichtigung
der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Hansestadt Lüneburg, wird durch eine
Vielzahl von Prüfanmerkungen der NKPA deutlich. Die erheblichen Bemühungen der
Hansestadt Lüneburg, zur Konsolidierung beizutragen und durch eine Vielzahl von
Maßnahmen dem Haushaltsdefizit entgegenzuwirken, werden durch die NKPA
anerkannt und gewürdigt. Zwar
wird die Haushalts- und Finanzsituation der Hansestadt Lüneburg im
Gesamtergebnis als angespannt dargestellt. Diese Feststellung allein reicht
allerdings nicht aus, um die Anstrengungen der Hansestadt Lüneburg deutlich zu
machen, diesen Entwicklungen entgegenzusteuern. Eine Vielzahl von Maßnahmen
sind in dem Prüfungszeitraum eingeleitet oder weitergeführt worden, die auch
dazu führen, dass die NKPA dieser Anstrengung seitens der Hansestadt Lüneburg
positive Rechnung trägt. Im Einzelnen stellt die NKPA in verschiedenen
Bereichen die verwaltungsseitige finanztechnische und organisatorische
Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung dar. So wurde beispielsweise
bei der Führung der Haushaltswirtschaft festgestellt, dass aufgrund der in den
letzten Monaten zu verzeichnenden deutlichen Verbesserung der Konjunkturlage in
Deutschland die Einnahmen der Hansestadt Lüneburg in nächster Zeit einen positiven
Verlauf nehmen. Diese Entwicklung und die von der Stadt Lüneburg eingeleiteten
Konsolidierungsbemühungen dürften dazu führen, dass sich die finanzielle Lage
der Stadt Lüneburg in naher Zukunft bessert. Über
die Wirtschaftsführung der nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten
Einrichtungen (§§ 110, 113 NGO) für den Prüfungszeitraum (Städtisches Klinikum
und Anna-Vogeley-Seniorenzentrum) wurde festgehalten, dass die Ergebnisse der
nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten optimierten Regiebetriebe der
Hansestadt Lüneburg während des Prüfungszeitraums eher geringe Auswirkungen auf
die Haushaltswirtschaft der Hansestadt Lüneburg hatten. Dies wird auch daran
deutlich, dass beide Einrichtungen inzwischen in einer Rechtsform der gGmbH
betrieben werden und hierfür seitens der Hansestadt Lüneburg die Maßgabe erhalten
haben, zukünftig ohne Zuschüsse auskommen zu müssen. Da die dauerhafte
Vermeidung von Zuschüssen gegenüber dem Städtischen Klinikum in entsprechender
Höhe auch eine Haushaltsentlastung für die Hansestadt Lüneburg darstellt,
erscheinen die hierfür notwendig gewordenen Aufwendungen durchaus angemessen,
weil, was aus Sicht der NKPA noch viel wichtiger ist, auf diesem Wege auch der
Bestand der Einrichtungen an sich gesichert werden konnte. Zum
Rechnungslegungs- und Entlastungsverfahren wurde festgestellt, dass, wie
bereits auch das Kommunalprüfungsamt der ehemaligen Bezirkregierung in seinem
letzten Prüfbericht für die Haushaltsjahre 1994 bis 1999 herausgestellt hat,
die Hansestadt Lüneburg zu den wenigen Kommunen gehört, die die Jahresfrist für
die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 101 NGO a. F.) eingehalten hat. Auch
während des Prüfungszeitraumes hat die Hansestadt Lüneburg sowohl die
Erstellung der Jahresrechnung (§ 100 Abs. 2 NGO a. F.) als auch die Beschlüsse
über die Jahresrechnungen, die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 101 Abs. 1
NGO a. F.) wiederum in allen Jahren fristgerecht vorgenommen bzw. gefasst. Darüber
hinaus wurde von der NKPA festgestellt, dass das Verfahren zur Aufnahme von
Krediten während des Prüfungszeitraumes und auch danach den einschlägigen
Vorschriften entsprach. Hinsichtlich der Verwaltung von Vermögen, Schulden und
Rücklagen wurde durch die NKPA deutlich gemacht, dass die Stadt Lüneburg in den
Haushaltsjahren 2002 bis 2004 ihrer Verpflichtung, Bestandsverzeichnisse und
Vermögensnachweise zu führen (§§ 38 und 39 GemHV), nachgekommen ist. Zu
den allgemeinen Bedingungen der Verwaltungsorganisation und den damit
einhergehenden Rahmenbedingungen der Aufbauorganisation wurde festgestellt,
dass die Verschlankung in der Aufbauorganisation bei der Hansestadt Lüneburg
durch die NKPA begrüßt wird. Soweit das Verschmelzen von Dezernats- und
Fachbereichsleiterebene fortgeführt wird, sollte sich die Breite der
verbleibenden Leitungsebene an einer angemessenen Leitungsspanne orientieren.
Auch die Umorientierung bei der Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen
Steuerungsinstrumente durch die Einführung des NKR war nach Auffassung der NKPA
sachgerecht. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten der Hansestadt Lüneburg im
Sinne der Aufgabenkritik begrüßt. Hinsichtlich des betrieblichen
Vorschlagswesens wurde festgestellt, dass es gut angenommen wurde und aus der
Sicht der NKPA gut geeignet ist, die Mitarbeiterschaft zu motivieren, sich
kontinuierlich mit Verbesserungsmöglichkeiten auseinandersetzen zu können. Auch
die Aktivitäten zum Bürokratieabbau werden von der NKPA ausdrücklich begrüßt.
Zum neuen kommunalen Rechnungswesen ist seitens der NKPA festgestellt worden,
dass es erfreulich ist, dass damit einhergehend die Weiterentwicklung
betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente nunmehr mit Nachdruck vorangetrieben
werden. Die Hansestadt Lüneburg ist somit bezüglich der Einführung der
betriebswirtschaftlichen Steuerungselemente auf einem guten Weg. Auch
hinsichtlich der Bildung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft werden seitens
der NKPA positive Strukturen erkannt. Die Ausweitung des
betriebswirtschaftlichen Fachverstandes wird durch die NKPA begrüßt. Ebenso
wird darauf eingegangen, dass die Hansestadt Lüneburg überlegt,
Dienstleistungszentren mit Hausmeisterpools, die für mehrere Gebäude zuständig
sind, einzurichten. Damit bewegt sich die Hansestadt Lüneburg mit ihren
Überlegungen im aktuellen Trend. Durch die Poolbildung in Dienstleistungszentren
können die verschiedenen handwerklichen Fähigkeiten der Hausmeister besser
genutzt und Synergieeffekte erzielt werden. Erfahrungsgemäß ist eine
Verringerung der hausmeisterfremden Tätigkeiten zu erwarten. Gleichzeitig
sollte durch die Betreuung mehrerer Gebäude durch einen Hausmeister nach den
Schulzeiten bzw. Öffnungszeiten eine Reduzierung der Bereitschafts- und
Einsatzzeiten möglich sein, was letztendlich zu einem geringeren Personalbedarf
führt. Im
Rahmen der Bewertung des Personalwesens konnte festgestellt werden, dass die
Anzahl der Ist-Stellen sich im Betrachtungszeitraum um 100,5 Stellen vermindert
hat. Dem Abbau der Soll-Stellen im Stellenplan als Resultat der
Haushaltskonsolidierung ist damit ein Abbau der Ist-Stellen gefolgt. Der Anteil
der freien Stellen ist im Betrachtungszeitraum nahezu konstant und liegt
unterhalb der 5 %-Marke. Dieses geht zwar zu Lasten der Flexibilität, erscheint
aber unter den notwendigen Konsolidierungsbemühungen sachgerecht. Zur
Führung und Einhaltung des Stellenplanes wurde von der NKPA festgestellt, dass
die Stellenpläne, deren Übersichten, Erläuterungen und Berechnungen nach
Auffassung der NKPA gut geeignet sind, die personellen Verhältnissen in der
Hansestadt Lüneburg sachgerecht widerzuspiegeln und sind ein geeignetes
Steuerungsinstrument der Verwaltung. Der Stellenplan ist übersichtlich,
funktional und entspricht den Anforderungen im Hinblick auf qualitative und
quantitative Aussagen. Zusammenfassend
kann für die Personalausgaben festgestellt werden, dass sich die Personalausgaben
ab 2003 verringert haben und sich die Entwicklung der reduzierten Stellen in
den verringerten Personalkosten widerspiegelt. Durch die Verwaltungsreform und
das städtische Haushaltskonsolidierungskonzept sind wirkungsvolle Instrumente
eingesetzt worden, um einer weiteren Steigerung der Personalkosten, mithin der
Ausgaben des Verwaltungshandelns, entgegen zu wirken. Durch die Einführung der Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) und der damit verbundenen Transparenz der Kosten
sind weitere Einsparpotentiale in Sicht. Das
Instrument der Altersteilzeit wird durch die Hansestadt Lüneburg konsequent zum
Stellenabbau und damit zur Reduzierung der Personalausgaben eingesetzt. Zu
den einzelnen Beteiligungen wurde ausgeführt, dass mit der Reduzierung bzw. dem
Wegfall des Zuschusses an die Kurmittel GmbH bereits ein nennenswerter Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird. Eine mögliche künftige
Gewinnausschüttung würde diesen Beitrag noch erhöhen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1. Synoptische
Darstellung
Beschlussvorschlag: Der
wesentliche Inhalt des Prüfberichtes wird zur Kenntnis genommen. |
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