Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2732/08  

 
 
Betreff: 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Leuphana-Universität"
Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 10
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Leuphana-Universität Lüneburg beabsichtigt, auf Teilen des Universitätsgeländes ein Studentenwohnheim, ein Ausstellungsgebäude, ein Gästehaus mit Tiefgarage sowie ein Veranstaltungsgebäude mit Audiotorium-Maximum zu errichten.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist als Art der baulichen Nutzung für diesen Grundstücksteil „Sondergebiet-Hochschulen“ dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. 137 „Leuphana-Universität“ soll ein Verfahren zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ durchgeführt werden.

 

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 16,03 ha und ist im beigefügten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ vorgesehen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ ist zunächst der Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.63.ÄFplanxls (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 M --F_Plan Änd--CAD--63_Änderungsbereich 2000 Layout1 -(1-) (345 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Leuphana-Universität“ in einem 63. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Darstellung von an die Baugebietsentwicklung angepassten Flächentypen sowie Verkehrsflächen.

 

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.