Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Leuphana-Universität Lüneburg beabsichtigt, auf Teilen des Universitätsgeländes
ein Studentenwohnheim, ein Ausstellungsgebäude, ein Gästehaus mit Tiefgarage
sowie ein Veranstaltungsgebäude mit Audiotorium-Maximum zu errichten. Im
derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist als Art der baulichen Nutzung für
diesen Grundstücksteil „Sondergebiet-Hochschulen“ dargestellt. Parallel
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
137 „Leuphana-Universität“ soll ein Verfahren zur 63. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Leuphana-Universität“
durchgeführt werden. Weitere
Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert. Der
gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 16,03 ha und ist im
beigefügten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
vorgesehen. Als
erster Verfahrensschritt zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Leuphana-Universität“ ist zunächst der
Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zu fassen. Ferner
kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und
Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im
Bereich Stadtplanung erfolgen. Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg
für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Leuphana-Universität“
in einem 63. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere
die Darstellung von an die Baugebietsentwicklung angepassten Flächentypen sowie
Verkehrsflächen. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Leuphana-Universität“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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