Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Leuphana-Universität Lüneburg beabsichtigt, auf dem Universitätsgelände ein
Studentenwohnheim, Seminar- und Institutsgebäude, ein Gästehaus, ein Parkhaus
sowie ein Verwaltungsgebäude mit Audiotorium-Maximum zu errichten. Außerdem
soll die Anbindung der Universität an den Straßenverkehr und die
Stellplatzsituation neu organisiert werden. Im
derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist als Art der baulichen Nutzung für
diesen Grundstücksteil „Sondergebiet-Hochschulen“ dargestellt. Eine
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist erforderlich, weil
zumindest in Teilbereichen in Abhängigkeit von den zulässigen Nutzungen ggf.
eine andere Flächendarstellung erforderlich ist sowie für eine neue
Verkehrsanbindung auch Verkehrsflächen neu darzustellen sind. Der
neu aufzustellende Bebauungsplan soll den Rahmen für die längerfristige
bauliche Entwicklung der Leuphana-Universität vorgeben. Daher sollen eher
übergreifende Festsetzungen für größere Baufelder getroffen werden, die auch
künftig Entwicklungsspielräume offenlassen, das Ziel der Entwicklung einer
Campus-Universität jedoch festlegen. Der
in vielen Aspekten mit dieser Zielsetzung nicht mehr übereinstimmende
Bebauungsplan Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststraße“ wird in dem
Teilbereich aufgehoben, der von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 137
überlagert wird. Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert. Der
gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 16,03 ha und ist im
beigefügten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt. Parallel
wird der Flächennutzungsplan in einem 63. Änderungsverfahren entsprechend
geändert. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Als
erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
mit örtlicher Bauvorschrift ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1
und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Änderung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB (Scoping) aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137
„Leuphana-Universität“ mit örtlicher Bauvorschrift. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen. 3.
Nach
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ in den Bereichen aufgehoben, die
vom Bebbauungsplan Nr. 137 überlagert und ersetzt werden. |
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