Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0277/02  

 
 
Betreff: Schulabschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerhard Cassens
Federführend:Bereich 42 - VHS   
Beratungsfolge:
Volkshochschulbeirat Entscheidung
15.10.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Nachfrage nach Schulabschlüssen besonders im Bereich des Realschulabschlusses ist seit Jahren steigend.

Derzeit haben wir

 

·         40 Teilnehmer/innen im Bereich Abendlehrganges Abitur 

·         40 Teilnehmer/ innen Tagesrealschullehrgang

·         22 Teilnehmer/innen sind derzeit im laufenden Lehrgang Realschule eingeschrieben, dieser wird mit einer Prüfung im März 2003 beendet sein

·         23 Teilnehmer/innen Hauptschullehrgang in Tagesform 

·         9 Teilnehmer/innen im Fernkurs Hauptschule

·         8 Anmeldungen im Abendlehrgang Realschule .

 

Der Beginn des letztgenannten Lehrganges wird auf den 14. Oktober verschoben, um evtl. noch weitere Interessenten zu erreichen, da ansonsten davon auszugehen ist, dass mit einer so geringen Teilnehmerzahl und einer zu kalkulierenden Abbrecherquote der Lehrgang mit weniger als 7 Teilnehmer/innen zuende geführt werden müsste. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Die hohe Nachfrage ergibt sich aus den nicht vorhandenen Grundqualifikationen für die Teilnehmer/innen am sozialen und beruflichen Leben. In der Anlage ist auch eine Darstellung des Leiters der Berufsberatung des Arbeitsamtes Lüneburg beigefügt, in dem konstatiert wird, dass die Anforderungen an Ausbildungsberufe gestiegen ist sowie die Tendenz von Arbeitgebern, Eltern und den Jugendlichen selbst anhält, lieber einen höheren Schulabschluss zu erwerben. Es wird erwartet, dass Abgänger/innen mit höherem Schulabschluss bessere soziale und berufliche Qualifikationen mitbringen.

 

Ein Lehrgang, der auf die externe Prüfung eines Schulabschlusses vorbereitet, hat zu konstatieren, dass die Teilnehmer/innen häufig frühere Misserfolgserfahrungen aus der Schulzeit mit einbringen, dass sie mit Lernen auch Ängste und Minderwertigkeitsgefühle verbinden. Diese müssen aufgebrochen und bearbeitet werden, bevor eine inhaltliche Arbeit, bei der es  um die Vermittlung von Wissen geht, erfolgversprechend ist. Daher werden die Lehrgänge sozialpädagogisch begleitet. Die Aufgabe ist es, hier Lernmotivation und soziale Kompetenz aufzubauen und die Voraussetzungen zu schaffen für die aktive Teilnahme am sozialen, kulturellen und politischen Leben.

Die Teilnehmer/innen sind dort abzuholen und so anzunehmen, wie sie nun einmal sind; beispielsweise

·         mit rechtsradikalen Sprüchen

·         mit Alkohol- und Drogenproblemen

·         mit den Anforderungen von Therapie

·         mit chronischen Geldsorgen

·         mit ihren zum Teil spätpubertierenden Verhaltensauffälligkeiten

·         mit Konflikten in ihren Herkunftsfamilien

·         mit Konflikten in ihrer Partnerschaft

·         mit Konflikten mit ihren Kindern

·         mit der Alleinerziehung ihrer Kinder

·         mit Wohnungslosigkeit

·         mit Schwangerschaften während des Kursbesuches

·         mit drohenden Haftstrafen

·         mit anzutretenden Haftstrafen

·         mit hoher Gewaltbereitschaft

·         mit Finanzierungsschwierigkeiten des Kurses

·         und anderen sie selbst oder andere belastenden Verhaltensweisen.

 

Die sozialpädagogische Begleitung in bisher stattfindenden Kursen hat sich als ausgesprochen positiv erwiesen. Die Abbrecherquote ist radikal zurückgegangen. Die Nachfrage nach diesem Lehrgangskonzept ist sicherlich auch darin begründet. Teilweise nehmen die Teilnehmer/innen lange Anfahrtswege in Kauf.

 

Leider entspricht die Personalausstattung aufgrund der finanziellen Zwänge nicht den gewünschten und den von anderen Stellen bisweilen auch bindend verlangten Anforderungen. Die sozialpädagogische Begleitung ist auf eine 30-Stunden-Stelle kalkuliert. Sie umfasste im letzten Jahr das Verhältnis von 1 zu 60 Teilnehmer/innen. In der jetzigen Situation ist das Verhältnis von 1 zu 100 Teilnehmer/innen hochgerutscht. Wenn man bedenkt, dass in Berufsorientierungsmaßnahmen teilweise ein Verhältnis von einem Ausbilder zu 5 Jugendlichen oder in berufsqualifizierenden Lehrgängen von einem Sozialpädagogen/in zu 24 Jugendlichen genannt wird, lässt diese Ausstattung sicherlich zu wünschen übrig. Sie wird aufgefangen durch das hohe Engagement der eingesetzten Sozialpädagogin sowie durch die zusätzlichen Aktivitäten der Lehrkräfte, die die gruppendynamische Arbeit mit unterstützen.

Von der Konzeption her ist es als wichtig anzusehen, dass es sich hier um ein sozialpädagogisches Konzept handelt, d.h. es wird darauf geachtet, dass Beziehungen zwischen den Teilnehmer/innen sowie zwischen den Teilnehmer/innen und den Lehrkräften sowie der Sozialpädagogin entstehen. Die Selbstorganisation und die Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen wird so gefördert. Die sozialpädagogische Arbeit grenzt sich eindeutig von der sozialarbeiterischen Tätigkeit ab, die in manchen Fällen auch noch von den den Jugendlichen betreuenden Einrichtungen angeboten wird.

Erst wenn die Teilnehmer/innen mit ihren teils negativen Lern-, Berufs- und Beziehungserfahrungen akzeptiert werden, wird es möglich sein, das inhaltliche Wissen und die Prüfungsanforderungen erfolgreich zu vermitteln.

 

In diesem Spannungsfeld stehen die Kursleiter/innen. Neben der Wissensvermittlung und der Wissensüberprüfung bieten sie sich als Beziehungsperson den Teilnehmer/innen gegenüber an. Da alle Lehrkräfte im Honorarwege als selbständige Kursleiter/innen arbeiten, besteht immer die Gefahr, dass sie kurzfristig eine andere ihnen langfristige Perspektiven eröffnende Stelle annehmen. Dies ist verständlich, für die genannte Lehrgangskonzeption aber ausgesprochen kontraproduktiv.

Da in Niedersachsen die Konstruktion so ist, dass der zweite Bildungsweg über das Erwachsenenbildungsgesetz und nicht über das reguläre Schulsystem angeboten wird, können den Lehrkräften auch keine anderen Perspektiven angeboten werden. Honoriert wird die jeweilige Unterrichtsstunde mit einer Aufwandsentschädigung. Hinzu kommen hier aber methodisch-didaktische Überlegungen, die Teilnahme an Konferenzen, die Überlegungen zur Beziehungsgestaltung, auch das Beziehungsangebot nach der Unterrichtsstunde, z.B. in Form von Gesprächen, gemeinsamen Veranstaltungen, Konfliktregelungen. Erwartet wird außerdem die enge Absprache mit den anderen Lehrkräften und das Interesse, die Unterrichtsinhalte in Projektform zu vermitteln.

 

Nebenbei sei anzumerken, dass die Raum- und Materialsituation für die Lehrkräfte und die Teilnehmer/innen verbesserungswürdig ist.

 

Zur Finanzierung

Entsprechend diesem genannten Prinzip entstehen Personalkosten für die Honorarlehrkräfte sowie für die sozialpädagogische Begleitung. Zudem sind Miete, Bewirtschaftungskosten, Materialkosten sowie die Gemeinkosten der VHS Lüneburg zu berücksichtigen.

Seitens des Landes Niedersachsen wird der Lehrgang pro Unterrichtsstunde mit der Größenordnung der Honorarausgabe einer Unterrichtsstunde vergütet. Alle übrigen Kosten wie sozialpädagogische Begleitung, Materisl- und Gemeinkosten der Volkshochschule sind von den Teilnehmer/innen und der Stadt Lüneburg aufzubringen.

Die VHS steht derzeit vor der Situation, dass von den angemeldeten Teilnehmer/innen nur für etwa 1/3 eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich ist Da die kostendeckende Gebühr von den Teilnehmer/innen nicht aufgebracht werden kann, da sie in der Regel arbeitslos sind und von einer sozialen Unterstützung leben, gewährt die VHS hier Ermäßigungen. Derzeit umfasst die Ermäßigung im Bereich der Schulabschlüsse eine Größenordnung von 50.000,-- EUR jährlich. Dies erschwert die finanzielle Situation der VHS, da letztendlich diese Gebührenermäßigungen von der Stadt Lüneburg getragen werden müssen.

 

Fazit:

Es ist immer die Aufgabe der Volkshochschulen gewesen und sollte es auch zukünftig sein, in der Gesellschaft den Menschen die im ersten Ausbildungssystem gescheitert sind, eine zweite Chance anzubieten. Es ist erfreulich, dass dies auch in dieser Größenordnung genutzt wird.

Die VHS Lüneburg hat viel Erfahrung mit der Konzeption und der Durchführung solcher Lehrgänge. Probleme werden sich zukünftig in der Finanzierung ergeben, da die sozialpädagogische Begleitung und die stärkere Einbeziehung der Lehrkräfte aus Sicht der VHS notwendig erscheint. Dies kann aber nicht in dem Maße zur Verfügung gestellt werden. Es ist schon jetzt zu überlegen, wie im Herbst 2003 verfahren werden kann. Das derzeitige Verhältnis von Teilnehmergebühr und den Anforderungen wird der Haushalt der VHS im Jahre 2003/2004 nicht hergeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50,00 EUR

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

Darstellung des Leiters der Berufsberatung des Arbeitsamtes Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulabschluss.JPG (258 KB) PDF-Dokument (512 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der VHS-Beirat nimmt die Darstellung zu diesem Bereich zustimmend zur Kenntnis.