Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Nachfrage nach Schulabschlüssen besonders im Bereich des Realschulabschlusses
ist seit Jahren steigend. Derzeit
haben wir ·
40
Teilnehmer/innen im Bereich Abendlehrganges Abitur ·
40
Teilnehmer/ innen Tagesrealschullehrgang ·
22
Teilnehmer/innen sind derzeit im laufenden Lehrgang Realschule eingeschrieben,
dieser wird mit einer Prüfung im März 2003 beendet sein ·
23
Teilnehmer/innen Hauptschullehrgang in Tagesform ·
9
Teilnehmer/innen im Fernkurs Hauptschule ·
8
Anmeldungen im Abendlehrgang Realschule . Der Beginn
des letztgenannten Lehrganges wird auf den 14. Oktober verschoben, um evtl.
noch weitere Interessenten zu erreichen, da ansonsten davon auszugehen ist,
dass mit einer so geringen Teilnehmerzahl und einer zu kalkulierenden
Abbrecherquote der Lehrgang mit weniger als 7 Teilnehmer/innen zuende geführt
werden müsste. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die hohe
Nachfrage ergibt sich aus den nicht vorhandenen Grundqualifikationen für die
Teilnehmer/innen am sozialen und beruflichen Leben. In der Anlage ist auch eine
Darstellung des Leiters der Berufsberatung des Arbeitsamtes Lüneburg beigefügt,
in dem konstatiert wird, dass die Anforderungen an Ausbildungsberufe gestiegen
ist sowie die Tendenz von Arbeitgebern, Eltern und den Jugendlichen selbst
anhält, lieber einen höheren Schulabschluss zu erwerben. Es wird erwartet, dass
Abgänger/innen mit höherem Schulabschluss bessere soziale und berufliche
Qualifikationen mitbringen. Ein
Lehrgang, der auf die externe Prüfung eines Schulabschlusses vorbereitet, hat
zu konstatieren, dass die Teilnehmer/innen häufig frühere
Misserfolgserfahrungen aus der Schulzeit mit einbringen, dass sie mit Lernen
auch Ängste und Minderwertigkeitsgefühle verbinden. Diese müssen aufgebrochen
und bearbeitet werden, bevor eine inhaltliche Arbeit, bei der es um die Vermittlung von Wissen geht,
erfolgversprechend ist. Daher werden die Lehrgänge sozialpädagogisch begleitet.
Die Aufgabe ist es, hier Lernmotivation und soziale Kompetenz aufzubauen und
die Voraussetzungen zu schaffen für die aktive Teilnahme am sozialen,
kulturellen und politischen Leben. Die
Teilnehmer/innen sind dort abzuholen und so anzunehmen, wie sie nun einmal
sind; beispielsweise ·
mit
rechtsradikalen Sprüchen ·
mit
Alkohol- und Drogenproblemen ·
mit
den Anforderungen von Therapie ·
mit
chronischen Geldsorgen ·
mit
ihren zum Teil spätpubertierenden Verhaltensauffälligkeiten ·
mit
Konflikten in ihren Herkunftsfamilien ·
mit
Konflikten in ihrer Partnerschaft ·
mit
Konflikten mit ihren Kindern ·
mit
der Alleinerziehung ihrer Kinder ·
mit
Wohnungslosigkeit ·
mit
Schwangerschaften während des Kursbesuches ·
mit
drohenden Haftstrafen ·
mit
anzutretenden Haftstrafen ·
mit
hoher Gewaltbereitschaft ·
mit
Finanzierungsschwierigkeiten des Kurses ·
und
anderen sie selbst oder andere belastenden Verhaltensweisen. Die
sozialpädagogische Begleitung in bisher stattfindenden Kursen hat sich als
ausgesprochen positiv erwiesen. Die Abbrecherquote ist radikal zurückgegangen.
Die Nachfrage nach diesem Lehrgangskonzept ist sicherlich auch darin begründet.
Teilweise nehmen die Teilnehmer/innen lange Anfahrtswege in Kauf. Leider
entspricht die Personalausstattung aufgrund der finanziellen Zwänge nicht den
gewünschten und den von anderen Stellen bisweilen auch bindend verlangten
Anforderungen. Die sozialpädagogische Begleitung ist auf eine 30-Stunden-Stelle
kalkuliert. Sie umfasste im letzten Jahr das Verhältnis von 1 zu 60
Teilnehmer/innen. In der jetzigen Situation ist das Verhältnis von 1 zu 100
Teilnehmer/innen hochgerutscht. Wenn man bedenkt, dass in
Berufsorientierungsmaßnahmen teilweise ein Verhältnis von einem Ausbilder zu 5
Jugendlichen oder in berufsqualifizierenden Lehrgängen von einem
Sozialpädagogen/in zu 24 Jugendlichen genannt wird, lässt diese Ausstattung
sicherlich zu wünschen übrig. Sie wird aufgefangen durch das hohe Engagement
der eingesetzten Sozialpädagogin sowie durch die zusätzlichen Aktivitäten der
Lehrkräfte, die die gruppendynamische Arbeit mit unterstützen. Von der
Konzeption her ist es als wichtig anzusehen, dass es sich hier um ein
sozialpädagogisches Konzept handelt, d.h. es wird darauf geachtet, dass
Beziehungen zwischen den Teilnehmer/innen sowie zwischen den Teilnehmer/innen
und den Lehrkräften sowie der Sozialpädagogin entstehen. Die Selbstorganisation
und die Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen wird so gefördert. Die sozialpädagogische
Arbeit grenzt sich eindeutig von der sozialarbeiterischen Tätigkeit ab,
die in manchen Fällen auch noch von den den Jugendlichen betreuenden
Einrichtungen angeboten wird. Erst wenn
die Teilnehmer/innen mit ihren teils negativen Lern-, Berufs- und
Beziehungserfahrungen akzeptiert werden, wird es möglich sein, das inhaltliche
Wissen und die Prüfungsanforderungen erfolgreich zu vermitteln. In diesem
Spannungsfeld stehen die Kursleiter/innen. Neben der Wissensvermittlung und der
Wissensüberprüfung bieten sie sich als Beziehungsperson den Teilnehmer/innen
gegenüber an. Da alle Lehrkräfte im Honorarwege als selbständige
Kursleiter/innen arbeiten, besteht immer die Gefahr, dass sie kurzfristig eine
andere ihnen langfristige Perspektiven eröffnende Stelle annehmen. Dies ist
verständlich, für die genannte Lehrgangskonzeption aber ausgesprochen
kontraproduktiv. Da in
Niedersachsen die Konstruktion so ist, dass der zweite Bildungsweg über das
Erwachsenenbildungsgesetz und nicht über das reguläre Schulsystem angeboten
wird, können den Lehrkräften auch keine anderen Perspektiven angeboten werden.
Honoriert wird die jeweilige Unterrichtsstunde mit einer Aufwandsentschädigung.
Hinzu kommen hier aber methodisch-didaktische Überlegungen, die Teilnahme an
Konferenzen, die Überlegungen zur Beziehungsgestaltung, auch das
Beziehungsangebot nach der Unterrichtsstunde, z.B. in Form von Gesprächen,
gemeinsamen Veranstaltungen, Konfliktregelungen. Erwartet wird außerdem die
enge Absprache mit den anderen Lehrkräften und das Interesse, die
Unterrichtsinhalte in Projektform zu vermitteln. Nebenbei
sei anzumerken, dass die Raum- und Materialsituation für die Lehrkräfte und die
Teilnehmer/innen verbesserungswürdig ist. Zur
Finanzierung Entsprechend
diesem genannten Prinzip entstehen Personalkosten für die Honorarlehrkräfte
sowie für die sozialpädagogische Begleitung. Zudem sind Miete,
Bewirtschaftungskosten, Materialkosten sowie die Gemeinkosten der VHS Lüneburg
zu berücksichtigen. Seitens des
Landes Niedersachsen wird der Lehrgang pro Unterrichtsstunde mit der Größenordnung
der Honorarausgabe einer Unterrichtsstunde vergütet. Alle übrigen Kosten wie
sozialpädagogische Begleitung, Materisl- und Gemeinkosten der Volkshochschule
sind von den Teilnehmer/innen und der Stadt Lüneburg aufzubringen. Die VHS
steht derzeit vor der Situation, dass von den angemeldeten Teilnehmer/innen nur
für etwa 1/3 eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich ist Da die
kostendeckende Gebühr von den Teilnehmer/innen nicht aufgebracht werden kann,
da sie in der Regel arbeitslos sind und von einer sozialen Unterstützung leben,
gewährt die VHS hier Ermäßigungen. Derzeit umfasst die Ermäßigung im Bereich
der Schulabschlüsse eine Größenordnung von 50.000,-- EUR jährlich. Dies
erschwert die finanzielle Situation der VHS, da letztendlich diese Gebührenermäßigungen
von der Stadt Lüneburg getragen werden müssen. Fazit: Es ist
immer die Aufgabe der Volkshochschulen gewesen und sollte es auch zukünftig
sein, in der Gesellschaft den Menschen die im ersten Ausbildungssystem
gescheitert sind, eine zweite Chance anzubieten. Es ist erfreulich, dass dies
auch in dieser Größenordnung genutzt wird. Die VHS
Lüneburg hat viel Erfahrung mit der Konzeption und der Durchführung solcher
Lehrgänge. Probleme werden sich zukünftig in der Finanzierung ergeben, da die
sozialpädagogische Begleitung und die stärkere Einbeziehung der Lehrkräfte aus
Sicht der VHS notwendig erscheint. Dies kann aber nicht in dem Maße zur
Verfügung gestellt werden. Es ist schon jetzt zu überlegen, wie im Herbst 2003
verfahren werden kann. Das derzeitige Verhältnis von Teilnehmergebühr und den
Anforderungen wird der Haushalt der VHS im Jahre 2003/2004 nicht hergeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50,00 EUR aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Darstellung des Leiters der Berufsberatung des Arbeitsamtes Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der VHS-Beirat nimmt die Darstellung zu diesem Bereich zustimmend zur Kenntnis. |
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