Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Mit
Wirkung vom 05. Oktober 2007 führt die Stadt Lüneburg gemäß § 14 Abs. 2 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung die Bezeichnung: Hansestadt Lüneburg In
der Hauptsatzung ist daher die bisherige Bezeichnung „Stadt
Lüneburg“ bzw. „Stadt“ durch die neue Bezeichnung an den
Stellen zu ersetzen, an denen die Nennung nicht lediglich auf den funktionellen
Charakter hinweist, sondern auf den Eigennamen Bezug nimmt. Da
in der beigefügten Änderungssatzung außer der Bezeichnung keine weiter gehenden
inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden, wird auf die Erstellung einer
Synopse verzichtet. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 13.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt die dreizehnte Änderungssatzung zur Hauptsatzung. |
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