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Sachverhalt: Siehe
Antrag.
Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2008 Einführung von Kriterien
zur Dokumentation der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten der Stadt
Lüneburg Stellungnahme der
Verwaltung: Seit Inkrafttreten des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in 2005 sowie des Nds. Orientierungsplanes
in 2005 findet eine verstärkte Diskussion zur Qualität in
Kindertageseinrichtungen statt. Vorrangig geht es bei dieser Diskussion um die
inhaltlich-pädagogischen Aspekte der Betreuungsqualität. Um die Qualität einer
Kindertagesstätte im Ganzen zu bewerten, sind immer mindestens die
Qualitätsbereiche Strukturqualität und Prozessqualität zu
berücksichtigen. Die im Antrag genannten
Kriterien bilden eine gute Anregung für die Diskussion zur Strukturqualität. Strukturqualität wird
bestimmt durch Rahmenbedingungen und beinhaltet Aspekte wie Gruppengröße,
Personalschlüssel, Professionalität des Erziehungspersonals, aber auch
Stabilität der Betreuung, Angebotsstruktur, Struktur des Betreuungsablaufs,
Raumgestaltung und Größe der Einrichtung, kulturelle Aufgeschlossenheit. Bei der Prozessqualität geht
es darum, wie das Gesamt der Aktivitäten und Interaktionen aufeinander
abgestimmt wird, also um die Qualität der pädagogischen Prozesse, wobei auch
die Interaktionen und Erfahrungen der Kinder mit ihrer Umwelt einbezogen
werden. Die im Antrag genannten
Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die Strukturqualität. Bestimmte Aspekte der
Strukturqualität wie Gruppengröße, Personalschlüssel, Professionalität des
Betreuungspersonals werden hinsichtlich der Mindestanforderungen bereits
durch das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG)
festgelegt und bilden die Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.
Dass diese Standarts eingehalten werden, dafür sorgt die laufende Überprüfung
durch das Kultusministerium und die Verwaltung. Die Standarts hinsichtlich
Gruppengröße und Professionalität des Personals liegen in der Hansestadt
Lüneburg bereits deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Andere Kriterien wie
Platzzahl, Träger und Betreuungszeiten werden bereits von der Verwaltung
erfasst und auf den Internetseiten der
Bereiche 56b /56c veröffentlicht, sodass interessierte Eltern sich
entsprechend informieren können. An einer Verbesserung der
derzeitigen Präsentation der Kitas auf den Internetseiten der Hansestadt
Lüneburg wird gearbeitet. Die Vorarbeiten sind abgeschlossen. Die hier gemachten Angaben
der Kitas sind jedoch freiwillige Angaben und stellen eine Orientierungshilfe
dar. Diese Angaben zur
strukturellen Qualität einer Einrichtung für sich genommen, wie umfassend sie
auch sein mögen, machen jedoch keine Aussage zur Betreuungsqualität in einer
Einrichtung, wenn nicht gleichzeitig die inhaltlich-pädagogische Qualität
dargestellt wird. (Zur inhaltlich pädagogischen Qualität wird in einem
gesonderten Tagesordnungspunkt berichtet). Untersuchungen (DJI) wie
auch die Erfahrungen aus dem FamilienBüro zeigen, dass Eltern in der Regel vor
allem aber Wert auf eine gute pädagogische Betreuung legen, weniger auf die
strukturellen Standarts, mit Ausnahme der Betreuungszeiten. Angaben ausschließlich zur
strukturellen Qualität bieten den Eltern somit keine wirkliche
Entscheidungshilfe. Hinzu kommt, dass Eltern derzeit nur eine geringe
Auswahlmöglichkeit haben, da vielfach – zumindest im Krippenbereich -
die Nachfrage höher ist als das Angebot. Die Erfassung und
Veröffentlichung weiterer rein struktureller Daten als alleiniges Kriterium für
die Auswahl einer Kindertagesstätte erscheint aus vorgenannten Gründen derzeit
weder notwendig noch sinnvoll. Bei der angestrebten
weiteren Verbesserung der Darstellung der Kindertageseinrichtungen im Internet
werden die im Antrag genannten Inhalte selbstverständlich einfließen. Gez. Holste Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung lautet: Der Antrag wird im
Jugendhilfeausschuss beraten. Er soll in die weitere
Qualitätsentwicklungsarbeit einbezogen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird gebeten, Anregungen des Antrags bei der künftigen Arbeit des
Familienbüros zu berücksichtigen. |
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