Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Abwassergesellschaft Lüneburg GmbH betreibt seit dem
01.01.1997 die Abwasserreinigung für die Stadt Lüneburg. Der Umfang der
Dienstleistungen für die Stadt Lüneburg wurde seitdem ständig erweitert. Neben
der Abwasserbeseitigung betreibt die Gesellschaft das Stadt-MAN und die Industriebahn.
Sie hat sämtliche Aufgaben des Betriebshofes übernommen. Mit dem Neubau des
Betriebshofes auf dem Gelände Bockelmannstraße wird der Integrationsprozess
abgeschlossen werden. Das dargestellte Aufgabenspektrum zeigt, dass sich die AGL
mit allen Aufgabenfeldern befasst, die die Infrastruktur der Stadt auf, unter
und an der Straße betreffen. Eine konsequente Weiterentwicklung dieses Aufgabenspektrums
ist in der Übernahme der Straßenbeleuchtung der Hansestadt Lüneburg durch die
AGL zu sehen. Da die AGL allerdings nicht über die notwendigen
finanziellen Möglichkeiten verfügt und auch die technisch fachliche Erfahrung
zum Betreiben fehlt, um sich an einem europaweiten Bieterverfahren zu
beteiligen, hat sich die AGL um einen starken Partner bemüht, der diese
Voraussetzungen mitbringt. Die Geschäftsführung der AGL schlägt daher vor, in den
Gesellschaftsvertrag das Geschäftsfeld "Betreiben der
Straßenbeleuchtung" explizit aufzunehmen, und der Gründung einer
gemeinsamen Tochtergesellschaft mit der e.on AVACON zuzustimmen. Die
Konstruktion ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf des
Gesellschaftsvertrages. Die wesentlichen Punkte sind wie folgt zusammenzufassen: - Der
Gesellschaftsname lautet: Luna Lüneburg GmbH (LLG). - Gegenstand ist
der Erwerb, die Pacht, der Betrieb und die Verwaltung von
Straßenbeleuchtungsanlagen und Ampelanlagen im Stadtgebiet Lüneburg. - Die AGL erhält
51% (Einlage: 12.750 €) der Gesellschaftsanteile, die e.on
AVACON 49 % (Einlage: 12.250 €).
- Es werden
zunächst die Organe Geschäftsführer und Gesellschafterver- sammlung
eingerichtet. - Es soll zwei
Geschäftsführer geben, wobei jeder Gesellschafter vertreten sein wird. -
Die Gesellschafterversammlung besteht aus bis zu 6 Personen, wobei der
Gesellschafter AGL durch den Vorsitzenden der AGL-Gesellschafterver- sammlung,
den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Geschäftsführer ver- treten
wird. - Entscheidungen ,
die den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffen
(z.B. Wirtschaftsplan) werden mit einfacher Mehrheit, darüber hinausgehende
Entscheidungen mit Drei-Viertel-Mehrheit getroffen. Die Gesellschaft wird mit dem Ziel des Erwerbs und des
Betriebs der Straßenbeleuchtung gegründet. Sollte die Gesellschaft im Rahmen
des Bieterverfahrens nicht den Zuschlag für den Erwerb der Straßenbeleuchtung
erhalten, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und
städtische Beteiligungen vom 20.12.2007: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, dem Beschlussvorschlag der Vorlage zu folgen. Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 20.12.2007: Der Verwaltungsausschuss lehnt den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU
und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Der Verwaltungsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen
der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen folgenden Beschluss: 1. Der Erweiterung des
Unternehmenszweckes der AGL um die Aufgaben „Erwerb
und Betrieb der Straßenbeleuchtung und der Ampelanlagen im Stadtgebiet
Lüneburg“ wird zugestimmt. 2. Der Gründung einer
gemeinsamen Tochtergesellschaft mit der e.on AVACON
auf der Grundlage der beschriebenen Eckpunkte wird zu- gestimmt. 3. Dem Vorschlag der
e.on Avacon zur Benennung von Herrn Peter-Alexan- der Gummert
zum Geschäftsführer wird zugestimmt. 4. Der Benennung von
Herrn Rolf Sauer zum Geschäftsführer wird zugestimmt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Entwurf
des Gesellschaftsvertrages Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag
für den Rat der Hansestadt Lüneburg: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
20.12.2007 zustimmend zur Kenntnis. |
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