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Vorlage - VO/2689/07  

 
 
Betreff: 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Sülztorstraße/AVACON"
Änderungsbeschlusss und Beschluss über die Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
10.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf einem Teil des Betriebsgeländes der AVACON ist vorgesehen, die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche.

 

Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen das Betriebsgelände der AVACON an der Sülztorstraße sowie angrenzende Grundstücke, über die eine Verbindung zu den Reeperbahnen herstellbar ist .  Die Fläche beträgt ca. 3,6 ha.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Weitere Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.120 „Sülztorstraße /AVACON“ vorgesehen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON“ ist zunächst der Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                 150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.55Äxls (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 (M---F_Plan -304nd--CAD--64_-304nderungsbereich Layout1 -(1-)) (181 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON“ in einem 64. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche.
  2. Im Rahmen des Verfahrens zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.