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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 17.07.2007 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan 126 „Ehemalige Keulahütte“ 1. Änderung aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ . In dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich
einer frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 BauGB in der Zeit vom 27.07.2007 bis
zum 24.08.2007 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde am 25.09.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 28.09.2007 bis einschließlich 18.11.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 29.09.2007 und am 02.10.2007 (Korrektur) in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 14.10.2007 bis einschließlich 16.11.2007 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Der Umweltbericht ist ein selbständiger Bestandteil der
Begründung, der in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der
Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem
Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, 1. die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2. Der Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ 1. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu. |
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